31.08.2009

Festung Europa in Athens Straßen

Report von Rotem Kreuz und Caritas über die Situation von Asylwerbern in Griechenland zeigt humanitär bedenkliche Situation auf.

Kinder einer Asylwerberfamilie in einem Rotkreuz-Quartier in Oberösterreich

Schon seit 2008 kursieren in Österreich verschiedene Berichte über die Situation von Asylwerbern in Griechenland. Griechenland ist ein Schlüsselland, weil es für viele Migranten und Flüchtlinge aus Asien und dem nahen Osten (z.B. Afghanistan, Irak) das Land ist, in dem sie europäischen Boden betreten. Laut der „Dublin-Verordnung“ der EU müssen Asylwerber in jenem Land ihr Asylverfahren abwickeln, in dem sie zuerst nach Europa eingereist sind. Für viele ist das Griechenland.

 

Deshalb schickt auch Österreich so wie andere EU-Staaten immer wieder Asylwerber zurück nach Griechenland. Die widersprüchlichen Berichte über ihre Situation und ihre Behandlung in dem südosteuropäischen Land gaben dem Roten Kreuz und der Caritas Anlass zu einem Lokalaugenschein in und um Athen.

 

Die beiden Migrationsexperten des Roten Kreuzes und der Caritas führten 14 Interviews mit Asylwerbern, davon fünf Familien, aus Afghanistan und Nigeria, die von Österreich nach Griechenland zurückgeschoben wurden.

 

„Wie wir bei unserer Reise nach Athen feststellen konnten, beginnen die Probleme für die Menschen bereits bei der Ankunft am Flughafen“, sagt Bernhard Schneider, der den Bericht für das ÖRK verfasst hat. Verständigungsprobleme, zu wenig Information, fehlende Rechtsberatung wachsen sich in vielen Fällen zu unüberwindbaren Hindernissen aus. „Griechische Organisationen vor Ort und sogar das UN-Flüchtlingshochkommissariat sagten uns übereinstimmend, dass es sehr schwierig ist, ein faires Asylverfahren zu bekommen.“

 

Das griechische Gesetz ist auf dem Papier mustergültig. Theoretisch wären Asylwerber vom Staat während des Asylverfahrens unterzubringen und zu versorgen, sie dürften arbeiten, medizinische Versorgung in Anspruch nehmen und die Kinder könnten in die Schule. Die Realität ist oft ganz anders, wie der Lokalaugenschein zeigte. In erster Instanz liegt die Anerkennungsrate bei 0,05 Prozent der Asylwerber. Die zweite Instanz, die bisher als einzige eine inhaltliche Prüfung der Fluchtgründe durchgeführt hat, wurde im Juli 2009 ersatzlos abgeschafft. Als einzige Beschwerdemöglichkeit bleibt den Asylwerbern jetzt nur noch der griechische Staatsrat. Die Beschwerde an diesen ist allerdings für die meisten unerschwinglich teuer und das Verfahren dauert Jahre.

 

Brennpunkt Unterbringung

Viele Menschen stehen buchstäblich auf der Straße, weil die staatlichen Unterkünfte bei weitem nicht ausreichen. Schätzungen des Griechischen Flüchtlingsrates sprechen von 90 Prozent der Asylwerber, die weder Unterkunft noch sonstige Unterstützung vom Staat erhalten.

 

Ganze Familien leben in öffentlichen Parks, auf den Straßen, in leer stehenden Häusern oder in überbelegten Massenunterkünften. Ohne feste Adresse ist weder eine Arbeitserlaubnis erhältlich noch ein Schulbesuch möglich. Eine solche Adresse können sich sehr viele jedoch nicht leisten.

 

„Meine Eltern schicken mir Geld aus Afghanistan, damit ich hier überleben kann“, berichtet ein junger Mann, der aus Traiskirchen wieder nach Athen zurückgeschickt wurde. Ein 58-jähriger Familienvater teilt sein Schicksal und ergänzt: „Für etwas zu essen gehen wir zur Kirche. Ich habe keinen Job. Meine Kinder gehen nicht in die Schule, sie würden sonst nach Afghanistan abgeschoben.“

 

Manchmal ist allein die fehlende Adresse auch der Grund für die Einstellung des Asylverfahrens. „Diese Menschen sind in der Hoffnung auf mehr Sicherheit und ein faires Asylverfahren nach Europa gekommen. Viele unserer Gesprächspartner haben jetzt den Eindruck, dass ihnen Europa keine Chance geben will und seine eigene Rechtsordnung nicht ernst nimmt.“, erklärt Bernhard Schneider.

 

Lesen Sie den ganzen Bericht und die 14 Interviews in diesem englischsprachigen Report

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