02.03.2010

Das Fundament für Menschlichkeit im Krieg

Vor der Schaffung des heutigen humanitären Völkerrechts galten zur Regelung bewaffneter Konflikte ungeschriebene Bestimmungen auf der Grundlage von Sitten und Gebräuchen.

Vor der Schaffung des heutigen humanitären Völkerrechts galten zur Regelung bewaffneter Konflikte ungeschriebene Bestimmungen auf der Grundlage von Sitten und Gebräuchen.

 

Allmählich traten bilaterale, jedoch in unterschiedlich detaillierter Form aufgesetzte Verträge in Kraft, welche die Kriegsparteien manchmal aber erst nach dem Ende der Gefechte unterzeichneten. Außerdem gab es vom Staat erlassene Anweisungen an seine Truppen.

 

Eine Frage der Kultur

 

Die Anwendbarkeit der Bestimmungen, die früher bewaffnete Konflikte regelten, war also sowohl zeitlich als auch räumlich beschränkt.  Sie bezogen sich  lediglich auf eine Schlacht oder einen bestimmten Konflikt. Diese "Kriegsvorschriften" änderten sich je nach Epoche, Raum, Sitte und Kultur.


Wichtige Vorboten des zeitgenössischen humanitären Völkerrechts waren Henry Dunant und Guillaume-Henri Dufour. Der Rotkreuz-Gründer Henry Dunant formulierte seine Idee vom Schutz der Verwundeten in der 1862 veröffentlichten Schrift „Eine Erinnerung an Solferino“.

 

Aufgerüttelt durch eigene Kriegserfahrungen bot General Dufour unverzüglich seine aktive Unterstützung an – insbesondere indem er den Vorsitz der Diplomatischen Konferenz von 1864 übernahm.

 

Ein Meilenstein in der Geschichte

Die Schweizer Regierung berief auf Vorschlag der fünf Gründungsmitglieder des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz die Diplomatische Konferenz von 1864 ein: Am 22. August nahmen die 16 Teilnehmerstaaten mit der "Genfer Konvention zur Verbesserung des Loses der Verwundeten bei den im Felde stehenden Heeren" das erste internationale Abkommen an.

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