02.03.2010

Entwicklung: Von Genf bis Ottawa

Seit der Genfer Konvention von 1864 entwickelte sich das heutige humanitäre Völkerrecht etappenweise.

Seit der Genfer Konvention von 1864 entwickelte sich das heutige humanitäre Völkerrecht etappenweise. Oft erst nach Konfliktereignissen, die seiner dringend bedurft hätten, um einem ständig zunehmenden Bedarf an humanitärer Hilfe zu entsprechen, der aus Waffenentwicklungen und neuen Konflikttypen resultierte.


Die Genfer Konvention wurde 1868 durch die Regelungen der St. Petersburger Erklärung (Verbot des Einsatzes gewisser Wurfgeschosse in Kriegszeiten) ergänzt.

 

Im Jahr 1899 folgten die Haager Abkommen, welche die Gesetze und Gebräuche des Land- sowie des Seekriegs regelten.


In den 1920er Jahren traten sowohl das Genfer Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Krieg, als auch zwei weitere Genfer Konventionen in Kraft – darunter die Genfer Konvention über die Behandlung der Kriegsgefangenen.

1949 wurden – bedingt durch die im 2. Weltkrieg begangenen Gräueltaten – die vier Genfer Abkommen mit folgendem Inhalt beschlossen:

I. Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde
II. Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See
III. Behandlung der Kriegsgefangenen
IV. Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten

Im Jahr 1954 wurde die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten angenommen.

 

1972 wurde das Übereinkommen betreffend das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie die Vernichtung solcher Waffen beschlossen.

1977 folgten zwei Zusatzprotokolle, die den Schutz der Opfer internationaler (I) und nicht internationaler (II) bewaffneter Konflikte verstärken.

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