Sterbebegleitung statt Sterbehilfe
Begriffsklärung:
Die aktive Sterbehilfe ist ein bewusstes, aktives (ärztliches) Eingreifen zur Beendigung des Lebens. Das Ziel ist also die Herbeiführung des Todes. In Österreich ist diese Form der Sterbehilfe, ob mit oder ohne Zustimmung oder gar des ausdrücklichen Wunsches des Patienten verboten.
Passive Sterbehilfe ist das Sterbenlassen eines todkranken, dahinsiechenden Patienten durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen oder durch deren Beendigung. Der Patient wird dabei außerdem schmerzfrei gehalten.
Zur Passiven Sterbehilfe gehören folgende Maßnahmen:
- Absetzen der künstlichen Ernährung und Medikamentengabe
- Abschalten der Beatmungsmaschine
- Abbruch von Reanimation vor Eintritt des Hirntodes
Die indirekte Sterbehilfe bezeichnet die im Ausnahmefall unbeabsichtigte, aber als unvermeidliche Nebenfolge in Kauf genommene Beschleunigung des Todeseintritts durch medikamentöse Therapie oder den Verzicht bzw. Abbruch einer bereits begonnenen lebensverlängernden Therapie. Ziel ist das Erreichen von Schmerzfreiheit und dadurch ein Sterben in Würde.
Im Gegensatz zur aktiven Sterbehilfe, bei der (im idealisierten Fall) Leiden durch den Tod beendet wird, versucht die indirekte Sterbehilfe durch Medikamente das Leiden zu lindern – auch wenn dadurch der Tod früher eintritt. Willigt der Patient ein, ist diese Form rechtlich zulässig (oder zumindest nicht unzulässig).
Aktive Sterbehilfe ist kein Angebot im Hospiz!
Jede Art der Sterbehilfe birgt, neben allen emotionalen und moralischen Problemen und Ängsten, die Gefahr des Missbrauchs in sich. Dies gilt insbesondere für die aktive Sterbehilfe. Die Hospizbewegung grenzt sich eindeutig gegenüber aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung ab. Aktive Sterbehilfe ist kein Angebot im Hospiz!
Factbook Hospiz
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2.4. Sterbebegleitung statt Sterbehilfe
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