Familienhospizkarenz
Sechsmonatige Karenz für Sterbebegleitung naher Angehöriger.
Mit 1. Juli 2002 ist das Bundesgesetz zur Familienhospizkarenz in Kraft getreten. Ziel war es, für Arbeitnehmer Möglichkeiten zu schaffen, um sterbende Angehörige zu begleiten und zu betreuen. Die Familienhospizkarenz kann für die Sterbebegleitung naher Angehöriger sowie für die Begleitung von im gemeinsamen Haushalt lebenden, schwer kranken Kindern in Anspruch genommen werden. Nahe Angehörige (Ehepartner, Lebensgefährte, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Kinder, Schwiegerkinder, Enkel, Geschwister) können auch begleitet werden, wenn kein gemeinsamer Haushalt gegeben ist. Dabei ist es unerheblich, ob sich der nahe Angehörige in häuslicher oder in Anstaltspflege befindet.
Für die Arbeitnehmer gibt es drei Möglichkeiten:
- Herabsetzung der Arbeitszeit
- Änderung der bisherigen Arbeitszeit
- Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes
Dauer der Karenz
Familienhospizkarenz in Form der Sterbebegleitung naher Angehöriger kann bis zu einer Dauer von 3 Monaten in Anspruch genommen werden. Eine einmalige Verlängerung auf bis zu 6 Monate (insgesamt) pro Anlassfall ist möglich.
Die Begleitung schwersterkrankter Kinder kann bis zu 5 Monate lang in Anspruch genommen werden und auf maximal 9 Monate verlängert werden. Der Arbeitgeber muss auf jeden Fall schriftlich informiert werden, wobei der Grund glaubhaft zu machen ist. Arbeitnehmer bleiben während der Familienhospizkarenz kranken- und pensionsversichert, ohne Beiträge zahlen zu müssen. Sie haben vollen Kündigungsschutz, und die Abfertigungsansprüche bleiben erhalten.
Arbeitslos
Arbeitslose, die wegen ihrer Betreuungstätigkeit der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen, werden gleich wie karenzierte Arbeitnehmer abgesichert. Im Falle einer finanziellen Notsituation kann man beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz eine Überbrückungshilfe beantragen.
Weitere Informationen
Factbook Hospiz
1. (K)ein Tabu: Nichts ist so gewiss wie der Tod
1.1. Statistische Daten
1.3. Trauer wirkt heilend
1.5. Patientenverfügung
2. Der Hospizgedanke – eine Idee schreibt Geschichte
2.1. Cicely Saunders
2.3. Leitlinien im Hospizbereich
2.4. Sterbebegleitung statt Sterbehilfe
3. Palliative Care – Wenn nichts mehr zu machen ist, ist noch viel zu tun
3.1. Akuter, chronischer Schmerz
3.2. Demographischer Wandel
3.3. ÖRK-Positionspapier „Palliative Care” (PDF)
4. Interview mit Heinrich Treichl
5. Reportage: Ein letztes Glas Rotwein
6. Familienmitglieder beim Sterben begleiten
6.1. Familienhospizkarenz
6.2. Grenzen der häuslichen Versorgung
6.3. Grundkurs Betreuung und Pflege in der Familie
7. Wer den Mund spitzt: Die Rotkreuz-Angebote
