Durchführung und Prüfung

Menschen im Seminarraum sitzend

Durchführung

Die Führungskräfteausbildung Teil 1 „Der Weg zur Führung“ sowie die Führungskräfteausbildung Teil 2 „Führung im Einsatz“ werden wie bisher in den Landesverbänden durchgeführt, einheitliche Curicula stellen die Grundlage für eine gemeinsame Ausbildung dar.

Das Konzept der Durchführung der Module des Teils 3 sieht eine Dislozierung der Kurse des Bildungszentrums vor, wodurch diese nicht mehr ausschließlich im Bildungszentrum stattfinden, aber ausschließlich durch das BZ organisiert und durchgeführt werden.

Das Bildungszentrum ist beim Teil 3 der FK-Ausbildung betreffend für die Durchführung, Organisation und die Trainer bei den Seminaren „Ziele und Strategien 1“, „Int. Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung“, „Mitarbeiterführung 2“ und „Grundlagen des NPO-Managements“ zuständig.
Die Kurse sehen eine Mindestteilnehmerzahl von 10 und eine maximale Teilnehmerzahl von 16 vor. Für die Absolvierung der Kurse ist keine Reihenfolge vorgesehen, der Teil 3 soll jedoch innerhalb von 30 Monaten abgeschlossen sein. Die weitere „Spezialisierung“ der Führungskräfte wird ebenfalls vom Bildungszentrum organisiert und durchgeführt. Die daran anschließenden „Fortbildungen“ werden unter den einzelnen Bildungseinrichtungen abgesprochen.

Das vorliegende Konzept versteht sich somit inhaltlich als bundesweit einheitlicher Mindeststandard.

 

 

Prüfung

Die LV sind wie bisher für die Prüfungen nach den Teilen 1 und 2 und dem Vorbereitungslehrgang verantwortlich. Ob die Prüfungen mündlich oder schriftlich erfolgen obliegt den LVs.
Die Prüfung nach erfolgreich absolviertem drittem Teil der Ausbildung wird über das BZ koordiniert und nach Bedarf angeboten.


Die Prüfung zum Abschluss des Teil 3 besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und ist von allen Absolventen abzulegen

Schriftliche Prüfung
Die Themenfindung erfolgt in Absprache mit der Bildungseinrichtung des jeweiligen LV. Die Prüfungsarbeit muss spätestens 3 Monate vor dem mündlichen Prüfungstermin im zuständigen LV abgegeben werden. Die Arbeit wird in éinem ersten Schritt von einem Vertreter des LV gelesen und beurteilt, das BZ sorgt für die zweite Beurteilung. Der Prüfungskandidat hat zumindest ein Monat vor der mündlichen Prüfung das Ergebnis der schriftlichen Arbeit über seinen LV zu erfahren. Mit dem positiven Ergebnis der schriftlichen Arbeit sowie dem Nachweis über den Besuch aller erforderlichen Veranstaltungen ist die Voraussetzung zum Antritt beim mündlichen Teil geschaffen.

Mündliche Prüfung
Aus allen 8 Veranstaltungen des Teils 3 liegen Prüfungsfragen geordnet nach Themengebieten auf. Jeder Kandidat wählt daraus 5 Fragen aus 5 unterschiedlichen Themenbereichen aus. In einem Prüfungsgespräch hat der Kandidat die Fragen entsprechend zu beantworten. Die Mindestprüfungszeit pro Kandidat beträgt 15 Minuten, die maximale Zeit 30 Minuten.
Der Fragenkatalog kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.

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