Fortbildung

Fortbildungspflicht

In fünf Jahren sind 20 Stunden an Fortbildung zu absolvieren, der Bedarf ergibt sich idealerweise aus den Mitarbeitergesprächen in den Landesverbänden. Eine Anrechnung aus anderen Bereichen ist möglich. Wird diese Fortbildungspflicht nicht eingehalten kann keine weitere Beförderung stattfinden.

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