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Migrations- und Integrationscharta des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK)
Neun Voraussetzungen für gelingende Integration
Das Österreichische Roten Kreuz (ÖRK) möchte mit dieser Charta einen Beitrag für eine konstruktive und zukunftsfähige Migrations- und Integrationspolitik leisten. Die Arbeit des ÖRK ist auch in den Bereichen Migration und Integration von den Grundsätzen der Rotkreuz-Bewegung getragen, insbesondere von jenen der Menschlichkeit und der Unparteilichkeit:
- Menschlichkeit – Schutz von Leben und Gesundheit und der Achtung der Würde des Menschen, der Förderung von gegenseitigem Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und eines dauerhaften Friedens unter allen Völkern.
- Unparteilichkeit – das Bemühen, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorzug zu geben, ohne Unterscheidung nach Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung.
Menschenrechte, Menschenpflichten
Integration umfasst den gleichberechtigten Zugang zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten sowie die Einhaltung der damit verbundenen Pflichten. Das ÖRK hält es für legitim, von zuwandernden Menschen die uneingeschränkte Anerkennung des österreichischen Rechtssystems und der Grundwerte der österreichischen Rechts- und Sozialordnung zu fordern. Zugleich werden ihre Identität stiftenden Werte, Kulturen und Prinzipien respektiert. Das ÖRK betont, dass Integration ein wechselseitiger Prozess ist, an dem Zuwandernde und Aufnahmebevölkerung gleichermaßen beteiligt sind.
Erfolgsmessung
Fort- und Rückschritte im Migrations- und Integrationsprozess lassen sich an den Daten und Analysen abschätzen, die für den „Österreichischen Migrations- und Integrationsbericht“[1] in regelmäßigen Abständen erhoben und verfasst werden.
Herausforderung demografischer Wandel
Das ÖRK betrachtet die Themen Migration und Integration außerdem vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Die Zunahme der Anzahl älterer und hochaltriger Menschen – ob eingesessen oder zugewandert – bei gleichzeitigem Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung durch das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge und das Nachrücken geburtenschwächerer Jahrgänge gefährden die künftige Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme.
Es kann auch gelingen, das zur Erhaltung dieser Systeme notwendige Produktivitätswachstum mit einer geringeren Anzahl erwerbsfähiger Menschen aufrecht zu erhalten. Dazu müssen diese Erwerbstätigen, ob eingesessen oder zugewandert, aber besonders produktiv – also besonders gut qualifiziert – sein. Sollte Europas potentielle Wachstumsrate zu einer Zeit schrumpfen, in der beträchtliche zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen erforderlich sein werden, um die soziale Sicherung funktionsfähig zu erhalten, dann würde die Anzahl von Menschen in Not und sozial Schwachen ansteigen, und zwar bei gleichzeitig abnehmenden Kapazitäten der zivilgesellschaftlichen Organisationen.
1. Sprache als Schlüsselfaktor
Gelingende Integration braucht stärkere Förderung des Spracherwerbs. Der Erwerb der deutschen Sprache ist einer der ersten und wichtigsten Schritte auf dem Weg zur sozialen, kulturellen und beruflichen Integration von Zuwanderern. Für das ÖRK stellt daher die auf die Erst- und Zweitsprache bezogene Frühsprachförderung von Kindern mit nicht deutscher Sprache einen enorm wichtigen Bestandteil der erfolgreichen Integration dar. Schüler [2] müssen bei Schuleintritt ihre Muttersprache und außerdem die Unterrichtssprache Deutsch soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht folgen können [3]. Sprachförderung ist nur im Rahmen eines integrierten Konzepts sinnvoll, das alle am Spracherwerbsprozess beteiligten Sprachen (Erstsprache, Zweitsprache/n, Fremdsprachen) berücksichtigt, da sich die in der Erstsprache erworbenen Sprachfähigkeiten unmittelbar auf alle anderen Sprachen auswirken. Angebote zur frühen Sprachförderung sollen durch verpflichtende Fördermaßnahmen ergänzt werden. Eine formale Ausbildung für „Deutsch als Zweitsprache“ ist in der Lehrerbildung aller Schularten anzubieten, der didaktische Umgang mit der Mehrsprachigkeit von Schülern muss in jedes Lehramtsstudium integriert werden. Auch die Elterngeneration soll beim Spracherwerb unterstützt werden. Konzepte wie „Mama lernt Deutsch“ sollen verstärkt angeboten werden. Migranten, die im Rahmen des Familienverfahrens nach Österreich kommen, sollen speziell auf ihre Bedürfnisse angepasste Integrationsangebote gemacht werden. Die Sprachförderung in Kindergarten und Pflichtschule sowie für Eltern mit Migrationshintergrund soll durch zivilgesellschaftliche Maßnahmen ergänzt werden. Die Organisationen und Initiativen der Zivilgesellschaft sind gefordert, diese einzuleiten.
2. Soziale Vererbung & Qualifikation
Gelingende Integration braucht Bildungsförderung. Der Gefahr, dass große Gruppen von jungen Menschen die Schulen verlassen, die die Chance auf höhere Bildung und beruflichen Aufstieg nicht realisieren können und dadurch auch hohe soziale Kosten[4] verursachen, muss vorgebeugt werden. Soziale Vererbung kann zu massiven Wettbewerbsnachteilen für Kinder mit Migrationshintergrund schon bei Schuleintritt führen. Die Betreuung in Ganztags-Einrichtungen soll allen Kindern angeboten und – solange das Bildungssystem strukturell unverändert bleibt – mindestens das letzte Kindergartenjahr verpflichtend eingeführt werden, um schon vor Schuleintritt die Sprachfähigkeit zu fördern und die durch den sozialen Status bedingten Chancenungleichheiten zu mildern. Von der Einführung eines verpflichtenden Vorschuljahres im aktuellen Verständnis ist abzusehen, weil dieses Jahr für Kinder gedacht ist, die schulpflichtig sind, aber nicht schulreif. Kinder sollen vielmehr spielerisch und altersgerecht auf die Schule vorbereitet und gefördert werden. Wünschenswert, wenn auch mit einer prinzipiellen Strukturänderung verbunden, wäre ein „Preschooling“ für alle Kinder, das sie auf die Schule vorbereitet. Diese Maßnahmen nützen auch Kindern ohne Migrationshintergrund, die unter sozialen oder kognitiven Defiziten leiden, und erhöhen die integrative Funktion vorschulischer Bildungseinrichtungen massiv. Die Organisationen und Initiativen der Zivilgesellschaft sind gefordert, diese Maßnahmen mit geeigneten zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen zu begleiten.
3. Arbeitsmarkt
Gelingende Integration braucht Erwerbstätigkeit. Ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Integration von Zuwanderern im Erwerbsalter ist ihre Teilnahme am Arbeitsmarkt. Erwerbstätigkeit, aber auch berufliche Aufstiegsmöglichkeiten stellen wesentliche Integrationsfaktoren dar. Das Aufenthaltsrecht und das Beschäftigungsrecht für Migranten sollen daher weiter harmonisiert werden. Migranten sind in überproportionalem Ausmaß nicht ihrer Qualifikation entsprechend beschäftigt. Dieser Dequalifizierung soll auch durch verbesserte, erleichterte und raschere Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen vorgebeugt werden.
4. Wohnen
Gelingende Integration braucht Verminderung von Segregation. Das Wohnviertel und die Wohnung als alltägliche Aufenthaltsorte und Orte der Begegnung sind für eine gelungene Integration besonders wichtig. Ethnische Segregation ist in den meisten Einwanderungs-gesellschaften ein begleitendes Phänomen. Gebiete, in sich denen sich Zuwanderer konzentrieren, werden oft zunehmend als Integrationshemmnis und als Ausdruck für Desintegration bzw. Ghettobildung gewertet. Wohnsegregation wird zwar bis zu einem gewissen Ausmaß eine Konstante städtischer Gesellschaften bleiben. Trotzdem muss hinterfragt werden, ob und inwieweit die Segregation freiwillig oder unfreiwillig erfolgt. Auch wird oft nicht berücksichtigt, ob Zuwanderer auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt benachteiligt werden (z.B. weil sie meist in wenig qualifizierten Berufen tätig sind und somit wenig verdienen), so dass ihnen eine freie Wahl des Wohnorts verwehrt oder erschwert wird. Die Wohnsegregation wohlhabender Haushalte ist fast immer freiwillig, die ärmerer Menschen fast immer (z.B. durch die Wohnkosten) erzwungen. Zudem haben Migranten ohne österreichische Staatsbürgerschaft oft keinen Zugang zu Gemeindewohnungen und geförderten Eigentumswohnungen. Um diesen Segregationstendenzen entgegen zu wirken und eine bessere Integration zu erreichen, sollte die volle wohnrechtliche Gleichstellung der ausländischen Bevölkerung angestrebt werden. Diese Gleichstellung sollte von einer Sensibilisierungskampagne begleitet werden.
5. Soziale Dienste und öffentliche Einrichtungen
Gelingende Integration braucht interkulturelle Öffnung. Österreich ist ein Einwanderungsland und wird das aufgrund der demografischen Entwicklung auch künftig bleiben. Durch eine interkulturelle Öffnung sollten alle Bereiche der Verwaltung, aber auch die übrigen Teile der Gesellschaft in die Lage versetzt werden, ihre Angebote und Dienstleistungen an eine durch Zuwanderung veränderte soziale Situation anzupassen. Interkulturelle Konfliktfelder ergeben sich oft aus unterschiedlichen Wahrnehmungs- und Verhaltensmustern. Es ist daher hilfreich, die Schulung von Mitarbeitern öffentlicher und privater Organisationen in interkulturellen Kompetenzen zu forcieren. Wichtige Bereiche sind das Sozial- und Gesundheitswesen sowie die staatliche Verwaltung (z.B. Polizei, Sozialämter, Arbeitsmarktservice, Gesundheitsbehörden und -einrichtungen). Auch im Bereich der privaten Anbieter von Sozial- und Gesundheitsleitungen besteht nach wie vor Handlungsbedarf – so etwa in den Bereichen Gesundheits- und soziale Dienste, der Pflege und der Altenbetreuung. Der Zugang von Personen mit Migrationshintergrund zu Berufen im Gesundheits- und Pflegebereich soll gefördert und erleichtert werden. Die Erkenntnisse einschlägiger Projekte wie „diversity@care – MigrantInnen in der mobilen Pflege und Betreuung“ sollen dabei in der Praxis stärker berücksichtigt werden.
6. Ein integrationsfreundlicheres gesellschaftliches Klima in Österreich
Gelingende Integration braucht nachhaltigeren Einsatz. Dienstleistungsangebote wie die Vermittlung von Sprache, Rechtsberatung, etc. reichen in der Regel allein für eine gelungene Integration nicht aus. Der Abbau von Vorurteilen, ablehnender Grundhaltungen und Diskriminierung sind ebenfalls originäre und essentielle Bestandteile von Integrationspolitik. Die wechselseitige Anerkennung darf nicht nur rechtlich fassbare Aspekte betreffen, zumindest ebenso wichtig sind auch soziale Wertschätzung, Offenheit, gegenseitiger Respekt, ein gewisses Maß an Vertrauen und wechselseitige Toleranz. Ein solches integrationsförderndes gesellschaftliches Klima kann nicht gesetzlich verordnet oder behördlich erzwungen werden. Vielmehr ist dafür neben geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen auch längerfristiger und nachhaltiger Einsatz aller am Integrationsprozess beteiligten Akteure erforderlich.
7. Bewusstseinsbildung & Medien
Gelingende Integration braucht mediale Unterstützung. Medien spielen für das Gelingen von Integration eine bedeutende Rolle. Sie könnten wesentlich stärker als heute zur Entideologisierung und Versachlichung der Migrations- und Integrationsdebatte beitragen. Menschen mit Migrationshintergrund sind in Österreich Teil des gesellschaftlichen Alltags in allen Lebensbereichen. Diesen Umstand sollen Berichterstattung und Unterhaltungssendungen sowie der Alltag in den Redaktionen gleichermaßen widerspiegeln. Eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz von Migration und für eine gelungene Integration liegt darüber hinaus nicht nur in der Hervorhebung der sozialen und kulturellen Bereicherung durch Migranten, sondern auch in der Betonung der Interessen jedes Bürgers. Deshalb dürfen in der Berichterstattung auch die demografischen Prozesse, die Migration und gelungene Integration wünschenswert erscheinen lassen, nicht aus dem Blickfeld geraten. Medien könnten wesentlich zu einem Paradigmenwechsel in der öffentlichen Meinung beitragen, der dazu führt, dass Migration als Chance und nicht als Bedrohung wahrgenommen wird, indem sie auch die positiven Auswirkungen aufzeigen, die Migration auf die österreichische Volkswirtschaft haben.
8. Zivilgesellschaftliches Engagement
Gelingende Integration braucht eine noch aktivere Zivilgesellschaft. Die Institutionen und Initiativen der Zivilgesellschaft sind ideale Orte der Integration, vom Spracherwerb über den Abbau von Stereotypen und Vorurteilen bis hin zur Hilfe beim Aufbau einer dauerhaften Existenz auf der Grundlage von Chancengleichheit. In den Organisationen und Initiativen der Zivilgesellschaft sollen verstärkt Integrationsbegleitung und Qualifizierungsmaßnahmen stattfinden. Dabei ist auch die die Jugendarbeit gefordert.
9. Gesteuerte Zuwanderung
Gelingende Integration braucht Steuerung mit Augenmaß. Die demografische Entwicklung und ihre Folgen machen die Umstellung der Zuwanderungsgesetze auf der Grundlage rationaler, vernunftgesteuerter Politik notwendig. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen der Steuerung von Zuwanderung anhand klarer und transparenter Kriterien primär nach den Bedürfnissen des Zuwanderungslandes dienen. Zuwanderungsmodelle, die sich an Kriterien und nicht an Quoten orientieren – etwa nach dem Vorbild Kanadas, Australiens, Großbritanniens oder Schwedens – schaffen außerdem Transparenz und Fairness für potentielle Zuwanderer, noch bevor sie ihr Herkunftsland verlassen. Die Nahtstellen der Themen Zuwanderung, Integration und Asyl müssen beachtet werden.