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Die betriebliche Prävention ist Ihre Verantwortung – Erste Hilfe ist unser Auftrag
Firmen arbeiten in einem speziellen Umfeld, somit muss auch die Prävention darauf abgestimmt sein. Daher bieten wir jederzeit zielgruppenorientiert Erste-Hilfe-Kurse an.
Darüber hinaus können Kurse, wie sie das ASchG §26 ( Betrieblicher Ersthelfer, Auffrischungskurs) oder die Giftverordnung 2000 ( Giftbezugslizenz – Erste Hilfe im Vergiftungsnotfall) vorschreibt in Ihren Firmenräumlichkeiten abgehalten werden oder das Trainingsgeschehen findet an einer Rot-Kreuz-Bezirksstelle in Ihrer Nähe statt.
Oder : es wird in die Freie Natur verlagert, wie z.B. „Erste-Hilfe-Outdoor- Natur sicher erleben“. Hier trainieren Sie einen Tag in der Natur lebensrettende Sofortmaßnahmen unter besonderen Bedingungen, meistern und durchleben gemeinsam in der Gruppe Herausforderungen der Ersten Hilfe und sind somit kompetente Ersthelfer für Notfälle aller Art- darüber hinaus erwerben Sie sich den Nachweis für den 8-stündigen Auffrischungskurs gem. ASchG § 26.
Nähere Informationen erhalten Sie von unserer Ausbildungsabteilung per Email oder Anruf: 02722/604-606
Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP)
Das Rote Kreuz steht nicht nur für Erste Hilfe, sondern auch für Sicherheit und Prävention. Da ist es naheliegend, dass wir nicht nur die Ausbildung Ihrer betrieblichen Ersthelfer übernehmen, sondern auch die Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson.
Wenn mehr als 10 ArbeitnehmerInnen in einer Organisation regelmäßig beschäftigt sind, besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsvertrauenspesonen. ( ASchG §10) . Die nötigen Fachkenntnisse dazu erwerben die TeilnehmerInnen in unserem 3-tägigen Seminar.
Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung besitzen die AbsolventInnen die fachlichen Voraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit als Sicherheitsvertrauensperson.
