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Das Rote Kreuz hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen bei der gesamten Abwicklung von Familienzusammenführungen zu unterstützen und ein zentrales Kompetenzzentrum als Anlauf-, Auskunfts- und Unterstützungsstelle aufzubauen.
Die Basisleistungen der Familienzusammenführung werden in allen Landverbänden des Österreichischen Roten Kreuzes angeboten, so auch in Oberösterreich. Beim OÖ Roten Kreuz werden die für die Zusammenführung notwendigen Anträge vorbereitet. Der Kontakt mit den Behörden und die Einreiseabwicklung erfolgt zentral von Wien aus. Auch ein Teil der Reisekosten wird vom Roten Kreuz übernommen.
Diese Initiative richtet sich an Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die im Rahmen des Familienverfahrens nach §35 AsylG05 Angehörige ihrer Kernfamilie nach Österreich holen wollen. Subsidiärer Schutz wird immer nur mit einer Befristung von meist 1 bis 2 Jahren gewährt. Je nach Entwicklung der Lage im Herkunftsland ist eine Verlängerung möglich.

