
Sie sind hier: Österreich:Oberösterreich:Pflege & Betreuung:Rufhilfe:Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme gibt es keine personenbezogenen Einschränkungen, denn jede Privatperson mit Wohnsitz in OÖ kann die Rufhilfe des Roten Kreuzes in Anspruch nehmen. Besonders empfehlenswert ist die Rufhilfe für Menschen, die auf Grund ihres Gesundheitszustandes und/oder Alters in den eigenen vier Wänden einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind und sich häufig alleine in ihrer Wohnung aufhalten.
Für die Inbetriebnahme des Gerätes sind folgende technische Voraussetzungen erforderlich:
- Telefon-Festnetzanschluss
(alternative Anbieter auf Anfrage) - PD3 Telefonsteckdose (siehe Bild rechts)
- Stromsteckdose (230V) unmittelbar neben der Telefonsteckdose
