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UMGESETZT
Gespannt auf die Gemeinden
Ab Herbst 2009 ist der Besuch des Kindergartens im Ausmaß von 20 Wochenstunden für alle Fünfjährigen kostenlos. Spätestens ab September 2010 ist in allen Bundesländern auch die halbtägige Besuchspflicht im Ausmaß von mindestens 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche einzuführen. Die Regelung gilt zwar für alle Fünfjährigen, allerdings sind auch Ausnahmen vorgesehen. So soll die Betreuung der Kinder zu Hause möglich sein, wenn die Bildungsziele erfüllt werden.

Mag. Robert Dempfer, Leiter der Abt. Gesellschaftspolitik
KOMMENTAR
Eine flächendeckende Kindertagesbetreuung bedeutet eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie erleichtert Frauen den (Wieder-)Einstieg in den Beruf und fördert die Integration von Kindern (nicht nur) mit Migrationshintergrund. Internationale Studien belegen auch, dass Kindertagesbetreuung den Auswirkungen der „sozialen Vererbung“ entgegenwirkt.
Die Regierung hat diese auch vom Österreichischen Roten Kreuz geforderte Maßnahme mit dem verpflichtenden halbtägigen Kindergartenjahr aus unserer Sicht zur Hälfte umgesetzt. Eine grüne Ampel gibt es trotzdem, weil auch im Regierungsprogramm nur von einem „verpflichtenden letzten Kindergartenjahr (halbtags)“ die Rede ist.
Auf die Ergebnisse der Evaluierung und den internationalen Vergleich kann man gespannt sein: Hat die halbtägige Verpflichtung denselben erwünschten Effekt wie eine, die sich auf den ganzen Tag bezieht? Mit Spannung zu erwarten ist auch der Umgang der Länder und Gemeinden mit den frei werdenden Mitteln. Denn das kostenlose Kindergartenjahr wird zur Gänze vom Staat „gesponsert“.

