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Rotes Kreuz

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Welche Tätigkeiten darf die Betreuungskraft ausführen?

Ihre Betreuungskraft unterstützt Sie vor allem bei den folgenden Tätigkeiten:

 

 

 

Personenbetreuer dürfen auch folgende pflegerische Tätigkeiten durchführen:


Bei Vorliegen von bestimmten medizinischen Gründen ist dazu eine Unterweisung durch diplomierte Pflegekräfte erforderlich.

Nach schriftlicher Anordnung des Arztes dürfen Personenbetreuer auch folgende medizinische Tätigkeiten übernehmen:

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