
Sie sind hier: Österreich:Vorarlberg:Rettung & Krankentransport:Behindertenfahrdienst
Unser Behindertenfahrdienst richtet sich an Personen, die selbst nicht mehr in der Lage sind, Ausflüge oder andere Fahrten alleine anzutreten!
Zweck des Behindertenfahrdienstes ist es, Gehbehinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Zu den Personen die diesen Service in Anspruch nehmen können, gehören Rollstuhlfahrer, schwerst Gehbehinderte und Personen welche wegen der Schwere und Art Ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrmittel benützen können.
Was wird durch den Behindertenfahrdienst ermöglicht:
- Besorgung des täglichen Lebens (Besuch von Behörden, Banken, Einkaufsstätten, usw.)
- Fahrten von 8:00 Uhr - 18:00 Uhr
- Fahrten von 18:00 Uhr - 22:00 Uhr nur nach vorheriger Absprache mit dem Rk-Dienststellenleiter/Stv.
- Fahrten zur Freizeitgestaltung (Schwimmbad, Turnhallen, usw.)
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen wie z.B. Museen und Theatervorstellungen
- Fahrten zur Aus- und Weiterbildung
- Therapiefahrten, sofern sie weder von einem Arzt angeordnet, noch von der Versicherung bezahlt werden, und über die medizinische Rehabilitation im engeren Sinne hinausgehen
In einigen Fällen kann der Behindertenfahrdienst nicht angeboten werden:
- Fahrten zu Arbeitsstätten
- Fahrten welche täglich oder mehrmals wöchentlich durchzuführen sind
- Fahrten mit Volltrunkenen
- Fahrten von 22:00 Uhr - 08:00 Uhr
Anmeldung:
BHF – Fahrten sind rechtzeitig, das heißt einen Tag vor Fahrtantritt bei der zuständigen Rettungsabteilung anzumelden. Fahrten, insbesondere auch jene, die nicht rechtzeitig angemeldet werden, können immer nur nach Maßgabe der dienstlichen Möglichkeit durchgeführt werden.
Informationen zu den Tarifen und Tarifzonen erhalten Sie unter der Telefonnummer 05522/77000.
