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Unser Behindertenfahrdienst richtet sich an Personen, die selbst nicht mehr in der Lage sind, Ausflüge oder andere Fahrten alleine anzutreten!

Zweck des Behindertenfahrdienstes ist es, Gehbehinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.


Zu den Personen die diesen Service in Anspruch nehmen können, gehören Rollstuhlfahrer, schwerst Gehbehinderte und Personen welche wegen der Schwere und Art Ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrmittel benützen können.


Was wird durch den Behindertenfahrdienst ermöglicht:

 

In einigen Fällen kann der Behindertenfahrdienst nicht angeboten werden:

 

Anmeldung:


BHF – Fahrten sind rechtzeitig, das heißt einen Tag vor Fahrtantritt bei der zuständigen Rettungsabteilung anzumelden. Fahrten, insbesondere auch jene, die nicht rechtzeitig angemeldet werden, können immer nur nach Maßgabe der dienstlichen Möglichkeit durchgeführt werden.

Informationen zu den Tarifen und Tarifzonen erhalten Sie unter der Telefonnummer 05522/77000.

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