13.10.2009

Nur wegschauen ist strafbar

Nur jeder dritte Österreicher traut sich zu, erste Hilfe zu leisten. Dabei kann nur etwas passieren, wenn man nicht hilft.

Nur 28 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher würden „auf jeden Fall“ erste Hilfe leisten, 32 Prozent „eher doch“, ergab eine aktuelle Studie des Marktforschungsinstitutes Market. Fragt man Rotkreuz-Rettungssanitäter und Notärzte, so sind diese Zahlen in Wirklichkeit noch deutlich geringer.

 

 „Dabei ist erste Hilfe wirklich einfach! Die wichtigsten erste Hilfe-Maßnahmen sind die stabile Seitenlage und die Herzlungenwiederbelebung. Diese in einem erste Hilfe-Kurs zu erlernen, ist keine Hexerei und man kann damit Leben retten,“ so Dr. Wolfgang Schreiber, Chefarzt des Österreichischen Roten Kreuzes.

 

In der Realität muss man zumeist einem Angehörigen, den eigenen Eltern oder Kindern, Bekannten oder Freunden helfen, denn die meisten Notfälle passieren im familiären und häuslichen Umfeld. Wählt man den Notruf 144, so wird sofort professionelle Hilfe geschickt und man selbst erhält übers Telefon Unterstützung bei den wichtigsten Hilfsmaßnahmen, wenn man sich unsicher fühlt.

 

„Ein häufiger Notfall ist der Herzinfarkt. Jährlich sind rund 20.000 Menschen in Österreich davon betroffen. Kommt es dabei zu einem Kreislaufstillstand muss man sofort mit Herzdruckmassage und Mund-zu-Mund Beatmung im Rhythmus 30 zu 2 beginnen und, wenn vorhanden, einen Ersthelfer-Defi einsetzen. Beides ist für jeden leicht zu schaffen und man kann nichts falsch machen“, so Schreiber weiter.

 

Tatsächlich macht man sich vor allem dann strafbar, wenn man nicht hilft. „Die Angst Fehler zu machen ist nach den bisherigen Erfahrungen völlig unbegründet. Mir ist noch kein einziger Fall untergekommen, wo ein Ersthelfer wegen Fehlern bei der Hilfeleistung vor dem Kadi gelandet wäre“ erklärt der Rotkreuz-Jurist Bernhard Schneider.

 

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