Sachspende

Altkleidersammlung
Es besteht auch die Möglichkeit in Plastiksäcken verpackte Altkleider direkt beim Roten Kreuz in Gmünd abzugeben (Montag bis Samstag von 07.00 bis 18.00 Uhr). Bitte die Altkleider NICHT in Schachteln verpacken.
gesammelt werden
- Damen-, Herren- und Kinderbekleidung in sauberem Zustand
- Tisch-, Bett- und Haushaltswäsche
- Unterwäsche
- Bettfedern im Inlett, Wolldecken
- Tragfähige Schuhe, paarweise zusammengebunden
NICHT gesammelt werden
- Lumpen, Schneidereiabfälle, Textilschnipsel, Stoffreste
- nasse, verschlissene Bekleidung
- aussortierte Ware, z.B. von Flohmärkten
- Gürtel, Taschen
- Matratzen, Teppiche
- Stofftiere, Heizkissen, Wärmedecken
Die nächsten Altkleidersammlungen
- Samstag, 14. April 2012 - Gemeinden Hoheneich und Waldenstein
- Samstag, 1. September 2012 - Gemeinde Heidenreichstein
- Donnerstag, 6. September 2012 - Gemeinden Brand-Nagelberg und Kirchberg/Walde
- Samstag, 8. September 2012 - Gemeinden Gmünd und Großdietmanns
- Samstag, 20. Oktober 2012 - Gemeinden Amaliendorf-Aalfang, Hirschbach und Schrems
Spenden an das Rote Kreuz sind absetzbar!
Bereits vor Ende der Frist am 31. Juli 2009 hat das Bundesministerium für Finanzen bekannt gegeben, dass Spenden an das Rote Kreuz gemäß § 4a Z.3 und 4 EStG rückwirkend seit dem 01.01.2009 absetzbar sind!
Informationen zu den Voraussetzungen für die Spendenabsetzbarkeit
Wie geht man vor:
- Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!
Mit Ihrer Spende (und Ihrem Mitgliedsbeitrag) unterstützen Sie die vielfältigen Leistungen des Roten Kreuzes: Vom Rettungs- und Krankentransport über den Blutspendedienst, den umfassenden Katastrophenschutz, Pflege und Betreuung, Gesundheits- und Soziale Dienste bis hin zur Jugendarbeit oder dem Suchdienst und anderen Leistungen. Für Unternehmen ist übrigens auch der Gegenwert von Sachspenden von der Steuer absetzbar. - Einzahlungsbelege aufbewahren
Sammeln Sie bitte Ihre Einzahlungsbelege wie Zahlscheine, Abbuchungsaufträge, Kontoauszüge mit Überweisungsaufträgen etc. Bei Barspenden, etwa bei Rotkreuz-Haussammlung, erhalten Sie von uns vor Ort eine Spendenbestätigung. Diese enthält den Spendernamen, das Datum und den Betrag und bestätigt, dass die Spende dem Roten Kreuz zugekommen ist. - Im Rahmen Ihres Jahresausgleichs können Sie den Gesamtbetrag Ihrer Spenden laut Belegen geltend machen und zwar bis zu 10 % Ihrer Vorjahreseinkünfte. Sie erhalten so bis zu 50 % Ihrer Spende als Steuergutschrift wieder zurück. Die Höhe Ihrer Vorjahreseinkünfte können Sie Ihrem Lohn- oder Einkommenssteuerbescheid entnehmen. Wenn Sie also z.B. im Vorjahr € 30.000 verdient haben, können Sie bis zu € 3.000,- Spenden geltend machen.
Information für Firmen
Sie können Sach- und Geldspenden als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Eine Bestätigung über Sachspenden sollte folgende Infomationen enthalten: Rotes Kreuz als Empfänger, Firmenname und Anschrift als Spender, Datum, Geldbetrag oder Bezeichnung und Wert der Sachleistung.
Der mögliche Höchstbeitrag beläuft sich auf 10% des Gewinnes des vergangenen Wirtschaftsjahres.
Unternehmer, die auch als Privatperson spenden, können zusätzlich Spenden in der Höhe von 10% des Vorjahreseinkommens von der Steuer absetzen.
Information für Privatpersonen:
Als Privatperson können Sie Geldspenden an das Rote Kreuz bis zu einem Maximalbetrag von 10 % Ihres Vorjahreseinkommen absetzen.
