Zivildienst

So werden Sie Zivildienstleistender

Fragen? - Unsere Info-Hotline: 0664/6214800

 

Eine Zivildiensterklärung ist beim Stellungsverfahren bei der Stellungskommission schriftlich einzubringen oder mündlich zu Protokoll zu geben. Nach Abschluss des Stellungsverfahrens muss die Zivildiensterklärung bei dem nach dem Wohnsitz des Wehrpflichtigen zuständigen Militärkommando schriftlich eingebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Das Bundesministerium für Inneres hat Formulare für die Zivildiensterklärung aufgelegt

Diese Formulare erhältst du:

  • bei der Stellungskommission
  • online bei der Zivildienstserviceagentur (www.zivildienst.gv.at)
  • im Rot-Kreuz-Haus Gmünd nach vorheriger Terminvereinbarung

mit Bezirksstellengeschäftsführer Markus Hobiger

Diese Erklärung ist nur gültig, wenn sie

sofort bei der Stellungskommission abgegeben oder innerhalb von 1 Monat nach Abschluss des Stellungsverfahrens beim zuständigen Militärkommando abgegeben bzw. dorthin übersandt wird (Achtung Poststempel - empfehlenswert eingeschriebener Brief!)
Von der zusätzlichen möglichen Abgabefrist der Erklärung bis zwei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehles zum Bundesheer ist UNBEDINGT abzuraten!!!
Das Formular muß vollständig ausgefüllt sein (alle Angaben, alle Beilagen). Bei Punkt 2 der Anlage zur Zivildiensterklärung ist, falls du Mitarbeiter einer der angeführten Organisationen bist, auch der Mitgliedsschaftsnachweis in Form einer Kopie des Ausweises beizufügen.

Das Bundesministerium für Inneres stellt daraufhin mit Bescheid die Zivildienstpflicht fest und weist den Zivildienstleistenden einer Organisation zum Zivildienst zu. Auf die Zuweisung hat das Rote Kreuz keinen Einfluß. Das Bundesministerium für Inneres ist jedoch bemüht, die Zivildienstleistenden ihren Fähigkeiten und Interessen entsprechend zuzuteilen.

Wenn du deinen Zivildienst beim Roten Kreuz ableisten möchten, ist es daher günstig, sich zeitgerecht bei der jeweiligen Rot-Kreuz-Bezirksstelle zu melden.

Bei allen Fragen zur Zivildiensterklärung oder Mitgliedschaft beim Roten Kreuz ist Bezirksstellengeschäftsführer Markus Hobiger gerne behilflich.

Wieviele Zivildienstplätze gibt es beim Roten Kreuz in Niederösterreich?

Vom Bundesministerium für Inneres werden pro Jahr ca. 820 Zivildienstleistende dem Österreichischen Roten Kreuz - Landesverband Niederösterreich zugewiesen. Diese Zahl verteilt sich auf drei Einrückungstermine (01. Jänner, 01. April, 01. Juli, 01. Oktober)

Wie lange dauert mein Zivildienst?

Die Dauer des Zivildienstes beträgt 9 Monate bei gleichzeitiger Gewährung von 2 Wochen Urlaub.

Ausbildung

Zivildienstleistende beim Roten Kreuz werden als Rettungssanitäter ausgebildet.
Diese Ausbildung umfasst:

100 Stunden Theorie in Gmünd oder Zwettl
160 Stunden Praxis an der "Heimatdienststelle"
Nach absolvierter Ausbildung ist bei Interesse und entsprechender Eignung eine Ausbildung zum Einsatzfahrer möglich.

Einsatzmöglichkeit für Zivildienstleistende?

Zivildienstleistende werden im Rettungs- und Krankentransportdienst beim Roten Kreuz als

  • Rettungssanitäter
  • Einsatzfahrer (Zusatzausbildung)

eingesetzt.

 

Fragen? - Unsere Info-Hotline: 0664/6214800

 

Icon Drucken

Ansprechpartner

Markus Hobiger

Tel.: +43 2852 52249-10

E-Mail