Zivildienst

Zivildienstplakette

So werden Sie Zivildienstleistender

  • Die Zivildiensterklärung ist beim Stellungsverfahren bei der Stellungskommission schriftlich einzubringen oder mündlich zu Protokoll zu geben,
  • oder nach Abschluss des Stellungsverfahrens muss diese Erklärung bei dem nach dem Wohnsitz des Wehrpflichtigen zuständigen Militärkommando schriftlich eingebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Seitens des Bundesministeriums für Inneres wurden Formulare für die Zivildiensterklärung gemäß § 2, Absatz 1 Zivildienstgesetz aufgelegt.

 

Diese Erklärung ist nur gültig, wenn Sie sie sofort bei der Stellungskommission abgegeben oder innerhalb von 6 Monaten* nach Abschluss des Stellungsverfahrens beim nach dem Wohnsitz des Wehrpflichtigen zuständigen Militärkommando abgegeben bzw. dorthin übersandt (Achtung Poststempel, empfehlenswert eingeschriebener Brief) wird. Es muss das komplette Formular vollständig ausgefüllt sein (alle Angaben, alle Beilagen). Bei Punkt 2 der Anlage zur Zivildiensterklärung ist, falls Sie Mitarbeiter einer der angeführten Organisationen sind, auch der Mitgliedschaftsnachweis (z.B. Kopie des Ausweises, Bestätigung der Rotkreuz - Bezirksstelle, Ausbildungsbestätigungen) beizuschließen.

* Von der zusätzlichen möglichen Abgabefrist der Erklärung bis zwei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehles zum Bundesheer ist aus Gründen der persönlichen Evidenzhaltung unbedingt abzuraten!

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Ihre Ansprechpartner

  • Rotes Kreuz
    Bezirksstelle Kirchschlag
    Hofwiese 23
    2860 Kirchschlag
    Tel: 02646/2212
    Email

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  • Spendenkonto: 1-00.000.265 bei der Raiffeisen Bank Kirchschlag, BLZ: 32374