Bezirksstellenleitung
Der Bezirksstellenleiter ist für die Leitung der Bezirksstelle und Repräsentation der Bezirksstelle in der Öffentlichkeit verantwortlich.
Der Bezirksstellenleiter-Stv. ist im Falle einer Abwesenheit des Bezirksstellenleiters stellvertretend für die Leitung der Bezirksstelle und Repräsentation der Bezirksstelle in der Öffentlichkeit verantwortlich.
Der Bezirksstellenschriftführer ist für die Leitung des gesamten Schriftverkehrs der Bezirksstelle (Protokollführung, Verträge, ...) verantwortlich.
Der Bezirksstellenschriftführer-Stv. ist im Falle einer Abwesenheit des Bezirksstellenschriftführers stellvertretend für die Leitung des gesamten Schriftverkehrs der Bezirksstelle (Protokollführung, Verträge, ...) verantwortlich.
Der Bezirksstellenkassier ist für die Leitung der finanziellen Angelegenheiten der Bezirksstelle (Überwachung, Beratung, ...) verantwortlich.
Der Bezirksstellenkassier-Stv. ist im Falle einer Abwesenheit des Bezirksstellenkassiers stellvertretend für die Leitung der finanziellen Angelegenheiten der Bezirksstelle (Überwachung, Beratung, ...) verantwortlich.
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