Betreut24

In Österreich werden derzeit schon viele Menschen von so genannten „rund-um-die-Uhr-Betreuerinnen“ versorgt. Die „Amnestieregelung“ für die 24-Stunden-Betreuung ist mit Ende des Jahres 2007 ausgelaufen. Ab Jänner 2008 muss das Betreuungsverhältnis arbeitsrechtlich legalisiert sein.

 

Wir beraten Sie gerne!

Wenn Sie derzeit einen Angehörigen von einer 24-Stunden-Kraft betreuen lassen oder selbst betreut werden, helfen wir Ihnen gerne mit Informationen bei der Legalisierung des Betreuungsverhältnisses.

 

Die Betreuungsperson kann entweder mit einem Gewerbeschein für Personenbetreuung selbständig tätig sein, oder im Haushalt angestellt werden. Welche Lösung für Sie geeignet ist, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Unterscheidung Selbständig/unselbständig“.

 

Für unselbständig Beschäftigte gilt das Hausgehilfen und Hausangestelltengesetz. Die Bezahlung erfolgt nach dem im Bundesland gültigen Mindestlohntarif.

 

Vermittlung von Betreuungskräften

Das Rote Kreuz übernimmt außerdem in den Bundesländern Niederösterreich, Steiermark, Kärnten und Tirol auch die Vermittlung von Betreuungskräften aus dem internationalen Rotkreuz-Netzwerk.

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