Ältere Arbeitnehmer – Beschäftigungschancen erhöhen
IN ARBEIT
Neues Gesetz zur Altersarbeit
Seit 1. September 2009 gelten neue Voraussetzungen, um das Vorruhestandsmodell der Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können:
Das früheste Zugangsalter ist jetzt das vollendete 53. Lebensjahr bei Frauen und das vollendete 58. Lebensjahr bei Männern (gilt für 2009 und 2010). Ab 2011 erhöht sich das Zugangsalter jährlich um sechs Monate.
Teilzeitkräfte können die Altersteilzeit nun schon bei einem Ausmaß von 60 Prozent (statt bisher 80 Prozent) der Normalarbeitszeit in Anspruch nehmen.
Der „echte“ Pensionsantritt durch die Korridorpension kann um ein Jahr aufgeschoben werden. Das mildert Nachteile (Abschlagsregelung) bei der Pensionsberechnung.
Die Altersteilzeit neu wird es einer großen Gruppe von Beschäftigten ermöglichen, ihre Arbeitszeit gegen Ende des Berufslebens um 40 bis 60 Prozent zu reduzieren. Das Einkommen besteht in dieser Zeit aus dem so genannten Teilzeitentgelt für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sowie 50 Prozent der Differenz zum letzten Vollbezug (wird die Arbeitszeit zum Beispiel um 50 Prozent reduziert, beträgt das Einkommen 75 Prozent des Letztbezugs). Die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin auf Basis des letzten Vollbezugs bezahlt. Damit werden Nachteile bei der Anrechnung für die letztendliche Pension verhindert.
Für Unternehmer entfällt mit der neuen Regelung die Verpflichtung zur Einstellung einer Ersatzarbeitskraft. Zeitlich kann die neue Altersteilzeit wesentlich flexibler gehandhabt werden als die alte Regelung; allerdings ersetzt das AMS nur bei kontinuierlicher Arbeitszeit 90 Prozent der Mehrkosten.
Passage aus dem Regierungsprogramm
1.5. Ältere Arbeitnehmer – Beschäftigungschancen erhöhen
44,7% der EU-Bevölkerung zwischen 55 und 64 Jahre waren im Jahr 2007 erwerbstätig. Österreich ist es zwar mit der Anhebung der Erwerbsquote der 55–64jährigen auf 38,6% gelungen, sich zu verbessern, hat aber das EU-Ziel bisher nicht erreicht. Ziel der Bundesregierung ist die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und -quote älterer ArbeitnehmerInnen.


