Frauenpolitik

 
IN ARBEIT

 

Einige Maßnahmen gesetzt, aber wenige speziell für Frauen
Ein nationaler Aktionsplan für Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt wird koordiniert. Der NAP ist auf fünf Jahre angelegt, Fortschrittsberichte sollen jährlich erstellt und Frauenorganisationen laufend einbezogen werden. Ende 2009 sollen die Arbeitsmarktmaßnahmen präsentiert werden, die in den folgenden vier Jahren umgesetzt werden sollen.

Das kostenlose letzte Kindergartenjahr erleichtert es Frauen, zu arbeiten. Frauenberatungsstellen werden weiter ausgebaut.
Das Frauenbudget 2009 ist um 14 % höher als 2008, 2010 um 12 % höher. Es gibt mehr als 10 Millionen Euro für Frauenpolitik.
Es gibt erstmals Ziele für mehr weibliche Führungskräfte im Personalplan des Bundes.

 

Einkommenstransparenz in Unternehmen
Frauenministerin Heinisch-Hosek plant, die österreichi­schen Unternehmen im ersten Quartal 2010 zur Offenlegung der Gehälter zu verpflichten: „Ziel ist es, ein Gefühl dafür zu bekommen, ob in einem Betrieb diskri­miniert wird, nur weil Frauen Frauen sind. Dabei werden keine einzelnen Gehälter verglichen, sondern Hier­archien. Frauen- und Männergehälter werden im Durchschnitt dargestellt und anonymisiert, Boni und Prämien he­raus­gerechnet. Auch Alter und Dauer der Beschäftigung werden berücksichtigt. Die Daten sollen anonym und nur intern zugänglich sein. Wenn Betriebräte vorhanden sind, sollen diese Einsicht haben.“

Sanktionen bei Ungleichheiten wünscht sich die Frauenministerin nach einer Pilotphase von zwei bis drei Jahren, danach soll es je nach Betriebsgröße Strafen von bis zu 20.000 Euro geben.

Mehr Frauen im ORF
Im neuen ORF-Gesetz wird eine Frauenquote von 45 Prozent für alle Stellenausschreibungen fest­ge­schrie­ben, wie sie auch im Beamtendienstrecht vorge­sehen ist und in der Beamtendienstrechtsnovelle im Dezember 2009 beschlossen werden soll. Bei allen Stellenausschreibungen im ORF – egal ob es einen Einstieg oder einen Aufstieg betrifft – sollen bei gleicher Qualifikation Frauen so lange bevorzugt werden, bis 45 Prozent erreicht sind. Damit orientiere man sich am Bundes­gleichbehandlungsgesetz.

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Passage aus dem Regierungsprogramm (S. 151)

 

Frauenpolitik

 

Sicherung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt

  • Weiterführung aktiver Arbeitsmarktpolitik für Frauen
  • Sicherstellung des 50 % Anteiles von geschlechtsspezifisch zuordenbaren Mitteln der Arbeitsmarktpolitik für Frauen
  • Besondere Schwerpunktsetzung auf die Unterstützung von Frauen 50plus
  • Spezielle Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Frauen mit Migrationshintergrund, insbesondere bei der Erfassung von vorhandenen Qualifikationen
  • Qualifizierungs- und Betreuungsangebote für Wiedereinsteigerinnen, insbesondere im Wege des AMS sowie Unterstützung und stärkere Einbindung von Frauen vor, während und nach der Babypause durch Unternehmen
  • Ausbau der Frauenberatungsstellen mit dem Ziel der Schließung von regionalen Versorgungslücken, inklusive besonderer Berücksichtigung von Frauen mit Migrationshintergrund
  • 3-Jahres-Verträge zur Qualitätssicherung von Frauen- und Mädchenberatungsstellen
  • Berücksichtigung der Beschäftigungsperspektive von Frauen bei allfälligen konjunkturstützenden Maßnahmen in den jeweils zuständigen Ministerien