Passage aus dem Regierungsprogramm

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Gesundheit


7. Ausbau der palliativen Versorgung


Entsprechend dem ÖBIG Bericht zur abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich ist die Angebotsentwicklung an mobilen Hospiz- und Palliativteams und -konsiliardiensten, Hospiz- und Palliativbetten (auch in Heimen) und Tageshospizen umzusetzen.


8.2. Finanzierung der Krankenkassen


Die Bundesregierung bekennt sich zum schrittweisen Abbau des negativen Reinvermögens der Krankenversicherungsträger und knüpft diese an eine erbrachte oder fix vereinbarte, nachvollziehbare Dämpfung der Ausgabendynamik und neue Verteilungsmodelle unter stärkerer Berücksichtigung von Strukturfragen.

 

Die Liquiditätssituation der Kassen hat sich durch die Halbierung der Mehrwertsteuer auf Medikamente und durch die zwischen Hauptverband und Pharmaindustrie und abgeschlossene Vereinbarung verbessert.


Die Höhe der GSBG-Mittel wird beibehalten. Die über die 1:1 Abgeltung der Mehrwertsteuer hinausgehenden Mittel werden entsprechend des Liquiditätsbedarfes auf die überschuldeten Träger verteilt.


Vertragspartnerrecht


Die Träger haben alle Anstrengungen zu unternehmen um alle Kostendämpfungspotentiale zu realisieren. Die Bundesregierung wird die Träger durch Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen unterstützen eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik zu ermöglichen.


» Das Vertragspartnerrecht ist in enger Abstimmung mit den betroffenen Sozialversicherungsträgern und Ärztekammern zu modernisieren und den Bedürfnissen einer lückenlosen und ungebrochenen Patientenversorgung anzupassen.
» Ganz besonderes Augenmerk ist auf die Kostenentwicklung entlang der gesamten Wertschöpfungskette bei den Heilmitteln und deren Verordnung zu legen.
» Entwicklung von Modellen zur Flexibilisierung des Vertragspartnerrechts (z.B. Streichung der sozialen Härteklausel)
» Heben der Effizienzpotentiale im Vertragspartnerbereich nach den Vorstellungen des Rechnungshofberichts und der Vertragspartneranalyse


Zur Vermeidung von Mehrfachbegutachtungen wird eine einheitliche medizinische Begutachtungsstelle für die Bereiche Pensionsversicherung, Arbeitsmarktservice, Unfallversicherung, Pflegegeld, Behinderungen und Sozialhilfe angestrebt (Gesundheitsstraße).

 

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