Pflege und Betreuung
IN ARBEIT
Arbeitsgruppen eingerichtet
Angehörige bekommen künftig eine kostenlose Pensionsversicherung, wenn der von ihnen betreute Pflegebedürftige mindestens in der Pflegestufe 3 ist. Kostenpunkt laut Ministerratsbeschluss: fünf bis acht Millionen pro Jahr.
Darüber hinaus wurden bisher nur einige Arbeitsgruppen eingerichtet. Konkrete Zeitpläne seien derzeit aber noch nicht absehbar, heißt es im Sozialministerium von Rudolf Hundstorfer (SPÖ).
Zufrieden ist man im Ministerium mit der Anmeldung von ehemaligen illegalen 24-Stunden-PflegerInnen. Bis April haben sich 16.861 Pflegekräfte als Selbstständige angemeldet (15.000 sind derzeit aktiv), dazu kommen ein paar Hundert Unselbstständige. Allerdings: Experten sind immer davon ausgegangen, dass es rund 40.000 illegale BetreuerInnen gibt. Offen sind noch immer Standards, die regeln, welche Ausbildung BetreuerInnen mitbringen müssen.
Am 28. April 2009 wurde im Ministerrat die kostenlose Pensionsversicherung für pflegende Angehörige ab Pflegestufe 3 beschlossen.
Darüber hinaus ist zurzeit eine ASVG-Novelle in Begutachtung, in der eine kostenlose Krankenversicherung für pflegende Angehörige ab Pflegestufe 3 ermöglicht wird.
Die folgenden zwei Punkte wurden konkret zur Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger in Angriff genommen.
Qualitätssicherung durch Hausbesuche
Im Auftrag des BMASK werden von 100 diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen bundesweit bei PflegegeldbezieherInnen der Stufen 1 bis 7 Hausbesuche durchgeführt, wobei der Schwerpunkt auf Information und Beratung aller an der jeweils konkreten Pflegesituation beteiligten Personen gelegt wird. Die Qualitätssicherung wurde als Projekt gestartet und aufgrund der guten Erfahrungen als laufende Maßnahme implementiert, wobei bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ein eigenes „Kompetenzzentrum Pflege“ zur Durchführung eingerichtet wurde. Heuer noch sollen bei zumindest 17.000 PflegegeldbezieherInnen im Rahmen dieser Maßnahme Hausbesuche durchgeführt werden.
Pflegegelderhöhung
Ab 1. Jänner 2009 wurden die Sätze erhöht.
Die Zahl der selbstständigen Anmeldungen zur 24-Stunden-Betreuung im Pflegebereich ist nach Angaben des Sozialministeriums im Oktober auf 21.840 gestiegen. Da nach der jüngsten Statistik der Wirtschaftskammer rund elf Prozent der Gewerbeberechtigungen ruhend gestellt waren, kann laut Ministerium davon ausgegangen werden, dass es derzeit ca. 19.000 aktive Gewerbeberechtigungen gibt.
Gegenüber dem Vorjahr ist diese Zahl weiter gestiegen: Anfang November 2008 gab es rund 14.500 Anmeldungen, im August 2008 rund 12.000, im Juli nicht ganz 7700. Unklar ist, wie viele angestellte 24-Stunden-Pflegekräfte es gibt. Im Sozialministerium geht man von „einigen wenigen Hundert“ aus, genauere Zahlen liegen nicht vor.
Klarer sind die Daten bei den zu pflegenden Personen: Mit Stichtag 1. November 2009 waren beim Bundessozialamt 7673 Anträge auf Gewährung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung eingelangt. Davon wurden 6430 bewilligt und 522 abgelehnt.
Seit November des Vorjahres gibt es höhere Förderungen für die 24-Stunden-Pflege. Konkret erhält man für selbstständige Betreuung 550 Euro statt zuvor 225 Euro. Bei der unselbstständigen Betreuung wurde der Betrag von 800 auf 1100 Euro erhöht. Zudem wurde die Vermögensgrenze bundesweit abgeschafft.
Am 1. August ist eine wesentliche Verbesserung für pflegende Angehörige in der Pensions- und Krankenversicherung in Kraft getreten. Die Selbst- bzw. Weiterversicherung in der Pensionsversicherung aufgrund der Pflege von nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3 ist ab sofort kostenlos. Voraussetzung ist die Pflege in häuslicher Umgebung unter erheblicher (Selbstversicherung) oder unter gänzlicher (Weiterversicherung) Beanspruchung der Arbeitskraft.
Passage aus dem Regierungsprogramm (S. 169)
Pflege und Betreuung
Die Bundesregierung bekennt sich zu einer umfassenden Absicherung, qualitätsvollen Erweiterung und nachhaltigen Finanzierung der Pflege und Betreuung. Die Solidargemeinschaft soll für den zusätzlichen Aufwand, der durch Pflege- und Betreuungsbedarf entsteht, aufkommen, kann aber nicht die gesamten Lebenshaltungskosten pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen tragen.
Pflege und Betreuung muss im gesamten Bundesgebiet nach einheitlichen Mindeststandards verfügbar und leicht erreichbar sein. Die Gestaltungsfreiheit des Einzelnen, wie er/sie betreut werden möchte, muss durch ein vielfältiges Betreuungsangebot von intra- und extramuralen Angeboten sowie die „Betreuung daheim“ durch pflegende Angehörige gemeinsam mit Dienstleistern ermöglicht sein.
Die Bereitschaft von Angehörigen, die Solidargemeinschaft zu entlasten, ist durch entsprechende Maßnahmen zu unterstützen.
Eine der langfristig größten Herausforderungen ist die Sicherstellung der notwendigen Arbeitskräfte. Um einen möglichst breiten Zugang zum Arbeitsmarkt auch weiterhin zu erhalten, werden die bisherigen rechtlichen Möglichkeiten zur selbständigen und zur unselbständigen Tätigkeit in der Pflege und Betreuung beibehalten und sichergestellt.


