Passage aus dem Regierungsprogramm

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Pflege und Betreuung

 

Strukturen und Kompetenzen Die Bundesregierung bekennt sich zu einer abgestimmten Planung und fordert dazu vergleichbare Bedarfs-, Finanzierungs- und Angebotsdaten aus den Bundesländern ein.

  • Eine Gesamtlösung der Pflege und Betreuung soll einheitliche Standards und Leistungen sicher stellen. 
  • Generell sollen ambulante und teilstationäre Versorgungsformen gefördert und ausgebaut werden.
  • Für die Sicherstellung einer effizienten Mittelverteilung muss mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von Angebot und Leistung gewährleistet werden.
  • Die Erwartungshaltung der Bevölkerung ist nach der Debatte um die 24-Stunden-Betreuung sehr hoch, diese wird aber nur für einen kleinen Teil der pflegebedürftigen Menschen eine Lösung sein. Die Rahmenbedingungen für die 24-Stunden-Betreuung für die Betreuten, Angehörigen und BetreuerInnen sollen evaluiert werden. 
  • Das Angebot zur Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen ist in allen Bereichen auszubauen, wobei auf die individuelle Wahlfreiheit zur Inanspruchnahme bedarfsgerechter Pflege- und Betreuungsleistungen Bedacht genommen werden soll.


Qualität und Standards

Die bereits bestehende Arbeitsgruppe Neugestaltung der Pflegevorsorge soll einheitliche Standards erarbeiten. Dadurch soll eine bessere Vergleichbarkeit und eine bessere Qualität gewährleistet werden.

  • Voraussetzung dafür ist insbesondere eine Ist-Analyse des derzeit bestehenden Sachleistungsangebotes (inklusive Kostenbeiträge). Auf dieser Basis soll die bestehende Art. 15a B-VG-Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen aus dem Jahre 1993 bis Ende 2010 überarbeitet werden
  • Der jährliche Bericht des Arbeitskreises Pflegevorsorge wird durch einen Qualitätsbericht ergänzt.

Die Bundesregierung verfolgt gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden das Ziel bestehende Betreuungslücken (z.B. Verfügbarkeit von Kurzzeitpflegeplätzen oder Tagesangeboten, ambulante Wochenend- und Nachtdienste) zu schließen. 

  • Es sollen neue Formen der sozialen Diagnostik zum Wohl der Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und der Fördergeber im Sinne der Verbesserung der Betreuungsqualität angewandt werden (soziale Diagnostik, family conference, Netzwerkkarte, family health nurse u.a.). Case und CaremanagerInnen sollen die Führung, Beratung und Begleitung der Pflegebedürftigen anbieten.
  • Verbesserung der offenen Schnittstellenfragen, wie insbesondere Entlassungsmanagement, medizinische Hauskrankenpflege durch eine abgestimmte Planung und Steuerung, um Fehlanreize und Fehlleitungen im System zu vermeiden.
  • Bei dem Begutachtungsverfahren zum Pflegegeld sind verstärkt einheitliche qualitätssichernde Aspekte zu berücksichtigen, damit die Spruchpraxis transparenter und effizienter erfolgen kann.g Es soll eine umfassende wissenschaftliche Beschäftigung mit Fragen der pflegerischen Versorgung eingerichtet werden (Pflege- und Betreuungswissenschaft als Versorgungsforschung an den öffentlichen Universitäten; universitärer Lehrstuhl für Pflegewissenschaften).


Finanzierung und Nachhaltigkeit

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Angebote sowie für vergleichbare Leistungen unterschiedliche Kostenbeiträge, die im Einzelfall einen unterschiedlichen finanziellen Aufwand bedeuten. Oft bestehen falsche Anreize in der Frage der Auswahl des optimalen Leistungserbringers zwischen Krankenhaus und Pflegeheim, aber auch zwischen Pflegeheim und mobilen Diensten.

  • Ein nachhaltig bundesweites System der Finanzierung soll Chancengleichheit für alle schaffen.
  • Die Bundesregierung wird die Einteilung der Pflegegeldstufen und deren Höhe evaluieren.
  • Pflegefonds: Die allenfalls zusätzlichen Mittel für das Pflegegeld, die Förderung der 24-Stunden-Betreuung, sowie Bundesmittel für die Unterstützung der Länder zum bedarfsorientierten Ausbau der Sachleistungen im Pflege- und Betreuungsbereich werden in einem Pflegefonds beim Sozialministerium zusammengefasst und verwaltet. Diese letztgenannten Mittel sollen nach vom Pflegefonds zu entwickelnden Kriterien an die Länder ausgeschüttet werden. Dabei ist auf die Erzielung einheitlicher Qualitäts- und Mindeststandards und größtmögliche Transparenz der Sachleistungen zu achten.


Pflegende und betreuende Angehörige

Zur Stärkung der Solidarität zwischen den Generationen sind Maßnahmen zur Unterstützung von pflegenden und betreuenden Angehörigen von zentraler Bedeutung.

  • Ausbau der Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige bei kurzfristiger Verhinderung
  • Zugang zu gesundheitsfördernden Maßnahmen.
  • Prüfung der Umsetzung eines flächendeckenden mobilen Beratungsangebotes (z.B. Coaching für pflegende Angehörige, Beratungsscheck)


Die Sozialpartner werden ersucht, hinsichtlich nachstehender Überlegungen Lösungsvorschläge zu prüfen bzw. zu erarbeiten:

  • Rechtsanspruch auf Teilzeit im Falle der Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen (ab der Pflegestufe 3) analog den Regelungen der Elternteilzeit
  • Zur Sicherstellung der Betreuung und Pflege von nahen Angehörigen, die ein Pflegegeld der Pflegestufe 3 oder höher beziehen, wird die Möglichkeit einer Pflegekarenz bis zu sechs Monaten (inklusive Kündigungsschutz) eingeräumt.

 

Diese Fragen wurden auch in der Gruppe Arbeitsplätze und Standortpolitik erörtert.


MitarbeiterInnen und Ausbildung

Zukünftige Personal- und Ausbildungskapazitäten müssen bereits jetzt mittel- und langfristig geplant werden

  • Vor allem in Hinblick auf die prognostizierte Konjunkturentwicklung wird ein Pflegekonjunkturpaket zur Förderung von 2000 zusätzlichen neuen Pflege- und Betreuungskräften bis 2010 vor allem durch gezielte Angebote für Berufswiedereinsteiger/innen sowie –umsteiger/innen über das AMS beschlossen.
    Diese Fragen wurden auch in der Gruppe Arbeitsplätze und Standortpolitik erörtert.
  • Die Schnittstellen zwischen Gesundheits- und Sozialberufen oder unterschiedlichen Pflege- und Betreuungssettings sind im Sinne der Rechtssicherheit für die handelnden Personen und im Hinblick auf die Erweiterung der Delegationsmöglichkeiten zu evaluieren.
  • Stärkere Berücksichtigung der Erfordernisse der Langzeitpflege bei der Ausbildung.
  • Das Ausbildungssystem im Pflegebereich ist weiter zu entwickeln. Es muss dabei dem allgemeinen Bildungssystem angenähert werden. Bildungsbrüche sind zugunsten von durchgängigen Bildungskarrieren mit definierten Nahtstellen zum allgemeinen Bildungssystem abzubauen.
  • Eine wesentliche Vertrauensposition in der Versorgung kommt den Hausärzten zu. Diese Position soll gestärkt und ausgebaut werden.

 

Die Sozialpartner werden beauftragt, die arbeits-, berufsrechtlichen und ausbildungsrechtlichen Vorschriften im Bereich der Pflege- und Betreuungsberufe zu evaluieren.

 

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