Zuwanderung und Integration

 
IN ARBEIT


Gespräche laufen, aber noch keine Ergebnisse. Die Rot-Weiß-Rot-Card soll am 1. 1. 2010 kommen.
Dazu laufen Gespräche zum „Nationalen Aktions­plan Integration“. Der Prozess wurde im April durch BM Fekter in einer Pressekonferenz gestartet, bei der sie das „Einführungspapier zum NAP Integration“ präsentierte. Derzeit wird Input zu den verschiedensten festgelegten Handlungsfeldern mittels Expertengesprächen eingeholt. Im Herbst soll der NAP Integration im Ministerrat vorgebracht und beschlossen werden.

Das neue System der „Rot-Weiß-Rot-Karte“ soll mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten und damit die jährlich zu erlassende Niederlassungs-Verordnung ablösen. Die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ soll einen umfassenden Arbeitsmarktzugang mit befristetem Aufenthalt darstellen. Die Entwicklung dieser „Rot-Weiß-Rot-Karte“ erfolgt auf drei Ebenen: Die Entwicklung der Grundlagen des Verfahrens erfolgt durch das Bundesministerium für Inneres in Abstimmung mit den betroffenen Ressorts. Die Entwicklung der Kriterien erfolgt durch eine Kommission der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung. Die Erhebung des Bedarfs und der Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt wird vom Wirtschafts- und Arbeitsministerium vorgenommen.


» Siehe auch Beschäftigung und Zuwanderung

 

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Passage aus dem Regierungsprogramm (S. 102)

 

2. Zuwanderung und Integration


2. Zuwanderung muss sich an den Interessen Österreichs orientieren - Zuwanderung verlangt ein klares Bekenntnis zur öster­reichischen Verfassungs- und Rechtsordnung. Entwicklung einer „Rot-Weiß-Rot Card“

 

Eine verantwortungsvolle Zuwanderungspolitik muss sich an den Interessen Österreichs orientieren. Das bisherige Quotensystem konnte nicht präzise genug die Bedürfnisse des österreichischen Arbeitsmarktes und der Gesellschaft abbilden. Daher wird das System „Rot-Weiß-Rot Card“ geschaffen. Dabei sind sachliche Parameter wie Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft, aber auch die zu erwar­tende Integrationsfähigkeit und sicherheitsrelevante Aspekte zu berücksichtigen.

 

Zuwanderungswilligen Personen, die die Kriterien der Rot-Weiß-Rot Card erfüllen, sollen die Zuwanderung, der Zugang zum Arbeitsmarkt und die Unterstützung bei der Integration erleichtert gewährt werden.