Daseinsvorsorge
NICHT UMGESETZT
Soziale Dienste: Es bleibt spannend
Der Aufforderung der EU-Kommission aus dem Jahr 2004, Definitionen und Kriterien für „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ (DAI) zu erarbeiten, ist in Österreich noch immer niemand nachgekommen. Geschehen soll das, weil die DAI laut EU-Kommission „sozialpolitische Besonderheiten aufweisen“. Im Klartext: Es gibt öffentliche, gemeinwohlorientierte Aufgaben, bei denen der Marktmechanismus nicht gut funktioniert (wie inzwischen sogar Brüssel einsehen musste). In solchen Fällen muss der Erfolg einer Privatisierungsmaßnahme am Gemeinwohl gemessen werden, und nicht am wirtschaftlichen Erfolg eines kommerziellen Auftragnehmers.
Was es dafür inzwischen beinahe gibt, ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie: Sie soll bis Ende 2009 auch in Österreich rechtsgültig sein. Ihr Zweck ist es, einen echten Binnenmarkt für Dienstleistungen zu schaffen. Betroffen von diesem Rechtsrahmen sind alle Dienstleistungen, die gegen Entgelt erbracht werden – also wiederum auch gemeinwohlorientierte Aufgaben. Ausgenommen von der Richtlinie sind im Sozialbereich nur Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, die Kinderbetreuung und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (was immer darunter genau zu verstehen ist).

Mag. Robert Dempfer, Leiter der Abt. Gesellschaftspolitik
Kommentar
Vom ursprünglichen Versprechen, dass Waren und Dienstleistungen durch Privatisierung auf dem Binnenmarkt günstiger und besser würden, ist – außer im Bereich der Telekommunikation – wenig geblieben. Besonders bei den „sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ („Social Services of General Interest“) ist deshalb Vorsicht geboten: Im Falle einer Kommerzialisierung ist auf das Gemeinwohl zu achten. Das bedeutet: Die Bereitstellung solcher für ein sinnvolles menschliches Dasein notwendigen Güter und Dienstleistungen muss in ausreichender Qualität, für die gesamte Bevölkerung, zu einem angemessenen Preis und auch in benachteiligten Gebieten (Topografie, Bevölkerungsdichte) erfolgen – also auch dort, wo sich das nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien für einen kommerziellen Anbieter nicht lohnen würde. Non-Profit-Organisationen sind dabei meist die besseren Dienstleister als kommerzielle Unternehmen, zum Beispiel in den Bereichen Rettungsdienst, Pflege und Betreuung, Blutspendewesen. Denn ihre Mission (Beispiel Rotes Kreuz: „Das Leben von Menschen in Not und sozial Schwachen verbessern“) unterscheidet sich nicht merklich von der Gemeinwohlverpflichtung des Staates. Die Mission von kommerziellen Wirtschaftsunternehmen lautet dagegen: Profitmaximierung. Und das kann im Falle der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse auf Kosten von „Menschen in Not und sozial Schwachen“ gehen.
Passage aus dem Regierungsprogramm (S. 13)
1. Wachstums- und Konjunkturpolitik
2.8. Öffentliche Daseinsvorsorge
Die Bundesregierung bekennt sich zur Sicherstellung von qualitativ hochwertigen, leistbaren, flächendeckenden und kosteneffizienten Dienstleistungen von allgemeinem Interesse.


