Harmonisierung

 
NICHT UMGESETZT

 

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Passage aus dem Regierungsprogramm (S. 167)

 

Harmonisierung

Die Harmonisierung der unterschiedlichen Systeme der Altersvorsorge muss in den Bundesländern und Gemeinden vorangetrieben werden. Ziel ist es, ein auf der Bundesregelung (Allgemeines Pensionsgesetz und Nebenregelungen) basierendes einheitliches Pensionsrecht zu schaffen (Homogenitätsprinzip).


Kindererziehungszeiten
Bei Zusammentreffen von Berufstätigkeit und Kindererziehung in den ersten sieben Lebensjahren des Kindes soll diese Doppelbelastung eine stärkere Berücksichtigung im Pensionsrecht erfahren.


Pflegezeiten
Bei der Reduktion von Erwerbsarbeit zum Zweck der Betreuung und/oder Pflege eines nahen Angehörigen sollen in Hinkunft keine pensionsrechtlichen Nachteile erwachsen.


Für Eltern von behinderten Kindern gibt es die Möglichkeit der  Selbstversicherung in der Pensionsversicherung. Diese Zeiten sollen bis zu zehn Jahren rückwirkend anerkannt werden können, sofern die Voraussetzungen gegeben waren. Bessere sozialversicherungsrechtliche Absicherung von pflegenden und betreuenden Angehörigen durch die unbefristete Übernahme der gesamten PV-Beiträge ab der Pflegstufe 3, sowie die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung ab der Pflegstufe 3.


Zuverdienst bei Pensionsbezug
Die Auswirkungen der Anhebung oder Beseitigung von Zuverdienstgrenzen bei Pensionsbezug soll durch eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Sozialpartner geprüft und entsprechende Lösungsvorschläge bis Ende 2009 erarbeitet werden.