Passage aus dem Regierungsprogramm

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Soziales und Gesundheit


Pensionen


Vertrauen und Solidarität sind die Basis für die nachhaltige Wirksamkeit und die Leistungsfähigkeit unseres Pensionssystems. Dafür ist politischer Gestaltungswille und die Nutzung des gesamten Spektrums an zukunftsgerichteten Maßnahmen notwendig. Ziel der vorliegenden Vereinbarung ist es, das Vertrauen der Menschen in die gesetzliche Pensionsversicherung weiter zu stärken.


Die Bundesregierung macht es sich daher zur zentralen Aufgabe, das gesetzliche Pensionssystem nachhaltig abzusichern und auszubauen. Die erste Säule des Pensionssystems muss so gestaltet sein, dass die Menschen sich auf eine ausreichende Existenz- und Lebensstandardsicherung im Alter verlassen können und auf dieser Grundlage ihre individuelle Lebensplanung im Alter aufbauen können. Eine Wertsicherung der Pensionen muss dabei gewährleistet werden. Die zweite und dritte Säule werden auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen.


Nachhaltige Sicherung der staatlichen Altersvorsorge

Die Bundesregierung bekennt sich zu einer nachhaltigen Finanzierung des staatlichen Umlagesystems zur Erhaltung der Lebensstandardsicherung im Alter. Hierzu ist ein langfristiges Monitoring unerlässlich. Pensionsaufwendungen aus öffentlichen Mitteln sind zu berücksichtigen (inklusive zweite und dritte Pensionssäule). Die Daten zum Zwecke des Monitorings haben an einer Stelle zusammenzufließen.


Klare Indikatoren für das Monitoring (z.B. Lebenserwartung, Produktivität, Einnahmen, Aufwendungen und Bundesmittel – in Prozent des BIP – einschließlich des Aufwandes für Ausgleichszulagen) sind gesetzlich festzulegen. Die Auswirkungen etwaiger Maßnahmen insbesondere Änderung beim Beitragssatz, Kontoprozentsatz, Anfallsalter, bei der Pensionsanpassung und dem Bundesbeitrag auf die Indikatoren sind zu analysieren. Zur Vergleichbarkeit auf internationaler Ebene sind Brutto- und Nettogesamtaufwendungen der Bundesmittel auszuweisen.


Das Monitoring umfasst:
» Rollierendes Gutachten alle drei Jahre durch die Pensionskommission über einen Beobachtungszeitraum von 25 und 50 Jahren erstmals 2009.
» Ursachenanalyse bei wesentlichen Abweichungen der oben genannten Indikatoren bei den Langfristergebnissen.
» Jährliches mittelfristiges Gutachten (Pensionsanpassung).
» Berichtspflicht an die Bundesregierung. Der Bericht an den Ministerrat erfolgt im Einvernehmen zwischen dem zuständigen Bundesminister und dem BMF und enthält allfällige Empfehlungen.
» Berichtspflicht der Bundesregierung an den Nationalrat.

 

Die Pensionskommission ist repräsentativ und effizient neu zu organisieren.

 

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