Wirtschaft und Familie
NICHT UMGESETZT
Keine Maßnahmen zur Umsetzung bekannt.

Mag. Monika Wild, Leiterin Pflege & Betreuung
Kommentar
Aufgrund zunehmender Erwerbstätigkeit von Frauen und steigenden Pensionsantrittsalters gewinnt die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zunehmend an Bedeutung. Dies stellt in den nächsten Jahrzehnten eine große Herausforderung für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik dar. Daher müssen jetzt Weichen gestellt und Maßnahmen gesetzt werden, damit Pflege und Betreuung innerhalb der Familie auch zukünftig so weit wie möglich gesichert sind.
Mit Familienhospizkarenz ist die Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen (z. B. Ehegatten, Eltern, Großeltern, Lebensgefährten, Geschwister) oder die Betreuung eines im gemeinsamen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kindes (Wahl-, Stief- oder Pflegekindes) gegen Entfall der Bezüge im Höchstausmaß von sechs Monaten pro Anlassfall gemeint. Da bei der Familienhospizkarenz das Einkommen wegfällt, können sich viele Menschen diese Form der Sterbebegleitung nicht leisten. Wünschenswert wäre ein individueller Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand bei Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz.
Passage aus dem Regierungsprogramm (S. 26)
1.7. Wirtschaft und Familie
Die Beschäftigungschancen von Eltern – insbesondere die Situation von WiedereinsteigerInnen – sollen verbessert und pflegende Angehörige unterstützt werden.
Maßnahmen:
› Unterstützung von WiedereinsteigerInnen
› Angebot an Kinderbetreuung verbessern
› Lückenschließung bei der Pflegefreistellung in Abstimmung mit den Sozialpartnern
› Prüfung weiterer Möglichkeiten der Familienhospizkarenz im Bereich der Pflege in Abstimmung mit den Sozialpartnern


