Kinderbetreuungsgeld

 
UMGESETZT

 

Das einkommensabhängige Kindergeld ist ein Schritt in Richtung Väterbeteiligung

Mit 1. Jänner 2010 tritt die Einführung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes in Kraft. Die BezieherInnen sollen dabei für 12 + 2 Monate (wenn beide Partner es in Anspruch nehmen) 80 Prozent des letzten Netto-Einkommens (mindestens 1000 Euro, maximal 2000 Euro) erhalten.
„Den in der heutigen Zeit immer besser qualifizierten Frauen soll dieses Angebot auch wieder mehr Mut zur Gründung einer Familie machen. Auf der anderen Seite wollen wir mithilfe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes auch einen Impuls zur Erhöhung der Väterbeteiligung geben. Mittelfristig rechnen wir bei der neuen Variante mit einer Väterbeteiligung von rund 20 Prozent.“
Das neue Kindergeld hat auch sozial ausgleichende Effekte: Armutsgefährdete Alleinerziehende können in Zukunft zwei Monate länger Kindergeld beziehen, egal welche Variante sie wählen.

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Passage aus dem Regierungsprogramm (S. 145)

 

Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes


Väterbeteiligung

  • Entwicklung von Modellen zum Einbezug der Väter unmittelbar nach der Geburt mit den Zielsetzungen arbeits- und sozialrechtlicher sowie finanzieller Absicherung während dieser Zeit unter Einbindung der Sozialpartner

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  • Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter und zur Unterstützung von Väterkarenz und Teilzeit durch Väter
  • Maßnahmen zur Bewusstseins­bil­dung – Familienfreundlichkeit als Gewinn für Unternehmen
  • Verstärkte Information und Weiterbildung während und nach der Karenz
  • Forcierung qualifizierter Teilzeitarbeit für Frauen und Männer