Zivildienstgesetz

 
UMGESETZT

 

 

Dr. Bernhard Schneider, Leiter der Abteilung Recht und Migration

Kommentar

Die unter C.3. genannten Maßnahmen sind aus unserer Sicht erfreulicherweise bereits zur Gänze umgesetzt.

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Passage aus dem Regierungsprogramm (S. 98)

 

C.3. Adaptierungen des Zivildienstgesetzes

 

Die Erhöhung des Verpflegungsgeldes für Zivildienstleistende ist unter gleichzeiti­ger budgetärer Entlastung der Rechts­trä­ger, in deren Einrichtungen der Zivildienst geleistet wird und die das Verpflegungsgeld ausbezahlen müssen, sicherzustellen. Neben legistischen Anpassungen im Zivildienstgesetz, in Hinblick auf die bereits umgesetzte Verkürzung, sind Möglichkeiten zur adäquaten Sanktionierung bei disziplinären Schwierigkeiten zu schaffen.