Zivildienstgesetz
UMGESETZT

Dr. Bernhard Schneider, Leiter der Abteilung Recht und Migration
Kommentar
Die unter C.3. genannten Maßnahmen sind aus unserer Sicht erfreulicherweise bereits zur Gänze umgesetzt.
Passage aus dem Regierungsprogramm (S. 98)
C.3. Adaptierungen des Zivildienstgesetzes
Die Erhöhung des Verpflegungsgeldes für Zivildienstleistende ist unter gleichzeitiger budgetärer Entlastung der Rechtsträger, in deren Einrichtungen der Zivildienst geleistet wird und die das Verpflegungsgeld ausbezahlen müssen, sicherzustellen. Neben legistischen Anpassungen im Zivildienstgesetz, in Hinblick auf die bereits umgesetzte Verkürzung, sind Möglichkeiten zur adäquaten Sanktionierung bei disziplinären Schwierigkeiten zu schaffen.


