Fragen und Antworten
Fragen und Antworten zum zusätzlichen Zeichen für die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.
- Warum ein zusätzliches Zeichen?
- Wird aus dem Österreichischen Roten Kreuz der Österreichische Rote Kristall?
- Wer beschließt das zusätzliche Zeichen?
- Wird der Rote Kristall auch in Österreich anerkannt?
- Was gibt es nun für Schutzzeichen und wer darf sie verwenden?
- Warum gibt es überhaupt mehrere Zeichen? Wie entstand der Rote Halbmond?
- Warum hat das Rote Kreuz den Israelischen Roten Davidstern und den Palästinensischen Roten Halbmond bisher nicht anerkannt?
- Warum ist die Anerkennung der israelischen und palästinensischen Hilfsgesellschaften so wichtig?
1. Warum ein zusätzliches Zeichen?
Das Rote Kreuz und der Rote Halbmond schützen in mehr als 190 Ländern der Welt humanitäre Helfer, medizinisches Personal, Gebäude und Equipment der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie die militärischen Sanitätsdienste in Zeiten von bewaffneten Auseinandersetzungen.
Leider werden die Zeichen nicht überall frei von jeder religiösen, kulturellen oder politischen Bedeutung gesehen. Das erschwert oder behindert die Arbeit der neutralen Helfer, vor allem in Kriegsgebieten. Aus diesem Grund gibt es seit Dezember 2005 ein zusätzliches Zeichen: den Roten Kristall.
Außerdem ermöglicht die Annahme des zusätzlichen Zeichens die Anerkennung nationaler Hilfsgesellschaften, die sich bisher weder für das Kreuz noch für den Halbmond entschieden haben, und ihre Aufnahme in die internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Ein Beispiel dafür ist die israelische Gesellschaft Magen David Adom (Roter Davidstern). Universalität ist ein Grundsatz der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Der Rote Kristall als Zeichen, das weiteren Nationalen Gesellschaften die Aufnahme in die Rotkreuz- und Rothalbmondfamilie ermöglicht, rückt die Bewegung diesem Ziel näher.
2. Wird aus dem Österreichischen Roten Kreuz der Österreichische Rote Kristall?
Nein. Das Österreichische Rote Kreuz wird sowohl seinen Namen als auch sein Zeichen beibehalten. Mit dem Roten Kristall könnte das Österreichische Rote Kreuz Personal, Gebäude und Fahrzeuge kennzeichnen. Das ÖRK bleibt aber beim roten Kreuz auf weißem Grund – ohne den zusätzlichen „Kristall“.
3. Wer beschließt das zusätzliche Zeichen?
Die vier Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle sind Abkommen zwischen 192 Staaten für den Kriegsfall. Darin ist festgelegt, was im Krieg erlaubt ist und was nicht. Die in diesen Verträgen festgeschriebenen Zeichen Rotes Kreuz, Roter Halbmond dienen Helfern, Opfern und militärischen Sanitätsdiensten im Krieg als Schutzzeichen. Sie zeigen an, dass bestimmte Personen und Einrichtungen den besonderen Schutz der Genfer Konventionen genießen.
Im Frieden kennzeichnen sie die Angehörigen der nationalen Gesellschaften wie das Österreichische Rote Kreuz eine ist. Auch die Sanitätsdienste der Armeen dürfen das Zeichen verwenden.
Im Dezember 2005 haben die Mitgliedsstaaten der Genfer Konventionen ein drittes Zusatzprotokoll zu diesen Abkommen beschlossen. Es regelt Design und Name des zusätzlichen Zeichens sowie deren Verwendung.
4. Wird der Rote Kristall auch in Österreich anerkannt?
Ja. Österreich ist Vertragspartei der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle. Außerdem regelt das Rotkreuz-Schutzgesetz (BGBl. 196/1962) den Gebrauch der Zeichen. Nachdem die Republik Österreich das 3. Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen ratifiziert hat, wird auch das Rotkreuz-Schutzgesetz auf den neuesten Stand gebracht. Das Rotkreuz-Schutzgesetz im Wortlaut <#L159>hier<#>.
5. Was gibt es nun für Schutzzeichen und wer darf sie verwenden?
Seit Dezember 2005 sind die drei Zeichen Rotes Kreuz, Roter Halbmond und Roter Kristall in den Genfer Konventionen als Schutzzeichen verankert. Jede nationale Hilfsgesellschaft, die eines der Zeichen annimmt, kann Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung werden.
Innerhalb des Kristalls können in Friedenszeiten außerdem die bisher anerkannten Zeichen beziehungsweise "jedes Zeichen, das vor der Entstehung des 3. Zusatzprotokolls tatsächlich verwendet wurde" (so der Text des Protokolls) verwendet werden. Letzteres trifft nur auf den Roten Davidstern zu. Nationale Gesellschaften, die für den Konfliktfall den roten Kristall als Schutzzeichen annehmen, können ihn also als Kennzeichen in Friedenszeiten oder zusammen mit ihrem „traditionellen“ Zeichen verwenden.
Rotes Kreuz, Roter Halbmond und Roter Kristall dürfen ausschließlich von militärischen Sanitätsdiensten und von nationalen Hilfsgesellschaften – wie das Österreichische Rote Kreuz eine ist – verwendet werden.
In Friedenszeiten sind die Zeichen Kennzeichen der Zugehörigkeit von Personen oder Sachen zu einer Nationalen Gesellschaft – zum Beispiel zum Österreichischen Roten Kreuz.
Die Verwendung der Zeichen ist in Österreich zudem durch ein eigenes Rotkreuz-Schutzgesetz, (BGBl. 196/1962) geregelt. Missbrauch ist strafbar!
6. Warum gibt es überhaupt mehrere Zeichen? Wie entstand der Rote Halbmond?
In der 1. Genfer Konvention von 1864 wurde als Schutzzeichen der nationalen Hilfsgesellschaften für die Pflege Verwundeter im Krieg das Rote Kreuz auf weißem Grund bestimmt. Die Wahl des Zeichens war eine Reverenz an die Schweiz, die das zustande kommen der Konvention von Beginn an unterstützt hatte (es ist das umgekehrte Schweizer Wappen). Im Russisch-Türkischen Krieg (1876-1878) verwendete das Osmanische Reich den Roten Halbmond als Schutzzeichen für seine Sanitätskräfte. Obwohl das Osmanische Reich der Genfer Konvention von 1864 ohne Vorbehalte beigetreten war, wurde der Gebrauch des Roten Halbmonds zur Gewohnheit. 1929 anerkannte eine diplomatische Staatenkonferenz den Roten Halbmond.
Das Rote Kreuz kann nur nationale Hilfsgesellschaften anerkennen, die bestimmte Bedingungen der Genfer Konventionen erfüllen. Die Genfer Konventionen wiederum sind Verträge zwischen Staaten, die auch nur von den Staaten geändert werden können. Deshalb war es zuerst notwendig, dass die Staaten sich auf ein 3. Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen einigen, in dem es um ein zusätzliches Zeichen für alle nationalen Hilfsgesellschaften geht, die Kreuz oder Halbmond nicht verwenden möchten.
Eine der Bedingungen lautet: Die Hilfsgesellschaft muss Kreuz oder Halbmond als Zeichen annehmen. Eine weitere, dass sie auf dem Gebiet eines unabhängigen Staates tätig sein muss. Die eine Bedingung hat Israel mit der Verwendung des roten Davidsterns nicht erfüllt. Die andere erfüllt der Palästinensische Rote Halbmond nicht. Israels Hilfsgesellschaft kann nun in die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung aufgenommen werden, sobald es das zusätzliche Zeichen (Kristall als Schutzzeichen, Kristall mit Davidstern als Kennzeichen) annimmt. Für die Aufnahme des Palästinensischen Roten Halbmonds wird die 29. Internationale Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds, die am 21. und 22. Juni in Genf stattfindet, eine Lösung suchen. An Internationalen Konferenzen des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds, die alle vier Jahre stattfinden, nehmen alle nationalen Hilfsgesellschaften, deren Dachgesellschaft (die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften), die „Urzelle“ der Bewegung, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und alle Vertragsparteien der Genfer Konventionen teil – das sind bisher 192 Staaten.
8. Warum ist die Anerkennung der israelischen und palästinensischen Hilfsgesellschaften so wichtig?
Die angespannte Sicherheitslage in Israel und den palästinensischen Gebieten macht den Schutz humanitärer Helfer unter einem international anerkannten Zeichen sehr wichtig. Beide Hilfsorganisationen dürfen auch im Konfliktgebiet nicht daran gehindert werden, rasch und effizient humanitäre Hilfe zu leisten.
