Flugrettung im Land Salzburg wird neu geregelt
Mit den heute von Land Salzburg und Rotem Kreuz unterzeichneten Vereinbarungen wird die Flugrettung im Bundesland Salzburg auch weiterhin gewährleistet.
Nach der Kündigung der Bund-Länder-Vereinbarung über die österreichweite Flugrettung im Herbst 2011 wurde nun dem Roten Kreuz als einziger im Bundesland anerkannten Rettungsorganisation vom Land die Aufgabe übertragen, die Versorgung der Salzburgerinnen und Salzburger mit Flugrettungsleistungen sicherzustellen.
Dafür haben sich Land Salzburg und Rotes Kreuz auf ein Konzept geeinigt, mit dem unter Einbeziehung aller in Salzburg ansässigen Flugrettungsbetreiber eine flächendeckende und vor allem bedarfsgerechte Versorgung der Salzburgerinnen und Salzburger gewährleistet werden soll.
"Wir haben in Salzburg eine gute Lösung erreicht. Das Rote Kreuz als anerkannte Rettungsorganisation stellt in Zukunft die Grundversorgung mit zwei Hubschraubern ganzjährig an den Standorten Salzburg Stadt und Zell am See sicher. Damit wird der in der so genannten Geo-Med-Studie formulierte Bedarf zur Sicherung der Grundversorgung mit Flugrettungsleistungen im Bundesland Salzburg entsprochen", erläuterte Gesundheits- und Sozialreferentin Landesrätin Mag. Cornelia Schmidjell bei der Vertragsunterzeichnung.
Um die rasche Versorgung im alpinen Gelände zu gewährleisten, werden im Pongau in der Wintersaison zwei und im Sommmer ein zusätzlicher Notarzthubschrauber sowie im Winter auch im Bereich Saalbach-Hinterglemm ein Notarzthubschrauber von privaten Betreibern zur Verfügung stehen, welche wie bisher vom Roten Kreuz alarmiert werden.
Mit drei Flugrettungsbetreibern konnten dabei nach eineinhalbjährigen Verhandlungen bereits konkrete Vereinbarung abgeschlossen werden, wie Landesrettungskommandant Holzer erklärt:
"Bereits heute kann gesagt werden, dass es durch die Kooperation zwischen dem Salzburger Roten Kreuz und den Flugrettungsbetreibern Christophorus Flugrettungsverein, Heli Ambulance Team GmbH & CO KG und der Schider Helicopter Service GmbH gelungen ist, zwei ganzjährig stationierte Notarzthubschrauber an Standorten in der Stadt Salzburg und in Zell am See bereitzustellen."
Mit zwei weiteren Flugrettungsbetreibern wird derzeit noch intensiv über diese Zusammenarbeit verhandelt. Sowohl das Rote Kreuz als auch das Land Salzburg hoffen, dass auch hier rasch eine Einigung erzielt werden kann.
Die neue Regelung bietet weitere Vorteile für die Patientinnen und Patienten: An diese wird in Zukunft keine Rechnung mehr zugestellt, wenn der Flugrettungseinsatz von der Sozialversicherung getragen wird. Weiters ist es die Absicht des Roten Kreuzes, in Zukunft auch mit Privatversicherungen direkt abzurechnen.
"Damit fällt eine große Belastung für die Patientinnen und Patienten weg, die durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall ohnehin in einer schwierigen Lebenslage stehen. Darüber hinaus gewährleistet das Rote Kreuz als anerkannte Rettungsorganisation höchste Qualität sowohl in Bezug auf das Einsatzpersonal, als auch das Material", so Schmidjell.
Hierfür wurde vereinbart, die medizinische Ausstattung der Hubschrauber an jene der Notarzteinsatzfahrzeuge anzugleichen und die Flugrettungsunternehmer mit Notärzten und Notfallsanitätern zu unterstützen, um eine einheitliche Qualität im Rettungsdienst auf dem Boden und in der Luft zu erreichen.
Durch die zentrale Alarmierung und Disponierung aller Rettungseinsätze durch das Rote Kreuz soll letztlich sichergestellt werden, dass im Notfall die benötigten Hilfsmaßnahmen rasch und effektiv an den Einsatzort gelangen.


