Flugrettung: Alle Betreiber an Bord
Nach eineinhalb Jahren intensiver Verhandlungen konnte heute, am Mittwoch, dem 21. Dezember, die Neuregelung der Flugrettung im Bundesland Salzburg finalisiert werden.
Durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen, welche heute, am Mittwoch, dem 21. Dezember, unterzeichnet wurden, wird die Flugrettung im Bundesland Salzburg in Zukunft einheitlich unter der zentralen Leitung des Roten Kreuzes organisiert.
Das neue System der Flugrettung, bei dem letztlich alle Flugrettungsbetreiber eingebunden sind, startet mit Jahresbeginn 2012 und bringt neben der zentralen Abrechnung der Flugrettungsleistungen durch das Rote Kreuz auch noch Neuerungen bei der Qualität.
"Sämtliche Betreiber haben der Organisation, Disponierung und Abrechnung durch das Rote Kreuz zugestimmt und wir werden unser Bestes geben, immer das optimale Rettungsmittel in der Luft oder auf dem Boden zum Patienten zu schicken", erklärte Landesrettungskommandant Ing. Anton Holzer bei der Vertragsunterzeichnung.
"Es wird im Land Salzburg eine ganzjährige, bedarfs- und flächendeckende Versorgung durch die Flugrettung geben. Mit den zwei Ganzjahreshubschraubern in der Stadt Salzburg und in Zell am See wird die Grundversorgung im Land abgedeckt. Ein weiterer Hubschrauber wird zehn Monate im Jahr in St. Johann zur Verfügung stehen. Zwei saisonale Stützpunkte in der Region Ennspongau und in Saalbach-Hinterglemm runden das Hilfsangebot vor allem bei Verletzungen im Zusammenhang mit dem Wintersport ab.", so Gesundheits- und Sozialreferentin Landesrätin Mag. Cornelia Schmidjell.
"Es soll keinen Unterschied geben, ob die Versorgung auf dem Boden oder in der Luft geschieht", so Schmidjell weiter. Aus diesem Grund ist es dem Roten Kreuz ein großes Anliegen, einheitliche Standards beginnend bei der Alarmierung über die Ausstattung der Rettungsmittel bis hin zur Leistungsverrechnung einzuführen.
"Unser mittelfristiges Ziel ist es, dass Patienten oder Patientinnen in Zukunft für Flugrettungsleistungen keine Rechnung mehr erhalten, sofern die Sozialversicherung für die Kosten aufkommt. Ebenso wollen wir mit Privatversicherungen Abrechnungsvereinbarungen abschließen, um die Patientinnen und Patienten nach einem Sport- oder Freizeitunfall nicht mit einer Rechnung für einen Hubschraubereinsatz konfrontieren zu müssen.", so Landesrettungskommandant Ing. Anton Holzer.
Für Alpinunfälle rät das Rote Kreuz aus diesem Grund, den Versicherungsschutz zu überprüfen und – wenn nötig – eine Versicherung für die Bergung nach Sport- und Freizeitunfällen, aber auch für internistische Notfälle bei der Ausübung von Freizeitaktivitäten im alpinen Gelände abzuschließen.
"Das Angebot für derartige Versicherungen ist groß, wobei jeder darauf achten sollte, dass die Versicherung nicht nur Sport- oder Freizeitunfälle umfasst, sondern auch Notfälle wie einen Kreislaufkollaps am Berg", so Holzer.

