Position
Die Aktivitäten des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) in den Bereichen Migration und Integration sind von den Grundsätzen der Organisation getragen, insbesondere von jenen der Menschlichkeit und der Unparteilichkeit:
- Menschlichkeit – Schutz von Leben und Gesundheit, Achtung der Würde des Menschen, Förderung von gegenseitigem Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und eines dauerhaften Friedens unter allen Völkern.
- Unparteilichkeit – das Bemühen, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorzug zu geben, ohne Unterscheidung nach Nationalität, Rasse, Geschlecht, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung.
Das ÖRK stellt sich als Hilfsgesellschaft der öffentlichen Hand im humanitären Bereich verstärkt in den Dienst der am meisten benachteiligten Personen, zu denen insbesondere auch Migranten zählen. Das ÖRK erkennt sowohl den Wert an, den Migranten in sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht in die Gesellschaften der Aufnahmeländer einbringen, als auch die Herausforderungen, vor die sie diese Gesellschaften stellen. Für das Rote Kreuz besteht ein enger Zusammenhang zwischen seiner Tätigkeit in den Bereichen Migration und Integration und deren gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Dimensionen im Hinblick auf die Lissabon-Ziele der Europäischen Union.
Migrations- und Integrationscharta
Am 23. April 2008 veröffentlichte das Österreichische Rote Kreuz seine Migrations- und Integrationscharta. In dieser Charta wird unter anderem die Bedeutung von Bildungsförderung bei Kindern betont, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Viele Kinder mit Migrationshintergrund haben wegen mangelnder Sprachkenntnisse einen erheblichen Nachteil in der Schule. „In Kindergärten werden die Mädchen und Buben spielerisch auf die Schule vorbereitet – auch was die Sprache betrifft“, sagt Rotkreuz-Präsident Fredy Mayer. „Damit wirklich alle von dieser Möglichkeit profitieren, ist es uns ein Anliegen, dass das letzte Kindergartenjahr verpflichtend ist.“ So könne man die Sprachkenntnisse verbessern und die integrative Funktion von Kindergärten erhöhen.
Zur Migrations- und Integrationscharta
Fünf Thesen für eine zukunftsorientierte Asylpolitik
1. Von der Bevormundung zur Eigenverantwortung
Asylwerber übernehmen Verantwortung für ihre Aktivitäten, für das Zusammenleben in den Einrichtungen.
2. Von der „Einheitsverwahrung“ zur zielgruppenspezifischen Betreuung
Kinder, alleinstehende Frauen, Familien, Männer, Kranke werden entsprechend untergebracht und betreut; z. B. Kindergarten.
3. Von der Defizitorientierung zur Ressourcenorientierung
Auch in der außergewöhnlichen Asylsituation werden Asylwerber in ihren Kompetenzen gestärkt, Aktivität und strukturierte Beschäftigung werden gefordert und gefördert.
4. Vom Wegschauen zur Konsequenz
Übergriffe, Gewalt und das Nicht-Einhalten von Vereinbarungen werden konsequent verfolgt; bis zum Ausschluss des Asylwerbers von gewissen Aktionen.
5. Von der Beliebigkeit zur Qualität
Die Betreuung der Asylwerber entspricht festgeschriebenen Qualitätsstandards für die Bereiche Struktur (Wohnraum, Staffing), Prozess (Aufnahme, med. Betreuung, Aktivitäten), Ergebnis (gewünschter Output). Diese Qualitätsstandards bilden die Grundlage für die Finanzierung.
Positionspapier zur Schubhaft:
Aus Anlass des Weltflüchtlingstages 2007 veröffentlicht das Österreichische Rote Kreuz folgendes Positionspapier zur Schubhaft.
Download des Positionspapiers
Migrationsstudie
Gesamtstudie des Österreichischen Roten Kreuz (422 Seiten, 1,7 MB)
Bei Problemen mit dem Download, melden Sie sich bitte unter service@roteskreuz.at und wir schicken Ihnen die Studie zu.
"Internationale Solidarität für Egoisten"
MigrantInnen in Österreich. Pragmatische Anmerkungen für den Mai 2030 von Rotkreuz-Präsident Fredy Mayer. Weiter ...
Die Rotkreuz-Berlin-Charta 2002:
Im April 2002 hat die Europäische Regionalkonferenz der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften zu den Themen Migration und Gesundheit ein ambitioniertes Aktionsprogramm beschlossen. Weiter ...
Argumente für das Engagement des Österr. Roten Kreuzes im Bereich Migration?
Österreich hat sich im Jahr 1955 - ebenso wie die meisten anderen Staaten der Welt - dafür entschieden, die Genfer Flüchtlingskonvention zu unterzeichnen.
Auch Österreich ist daher verpflichtet, Menschen Schutz zu gewähren, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung - z.B. wegen ihrer Rasse, Religion oder Nationalität - aus ihren Heimatstaaten fliehen mussten. Weiter ...
7. Europäische Regionalkonferenz der internationalen Förderation der Rotkreuz- und Rothalbmndgesellschaften
Istanbul, 20. bis 24. Mai 2007
Ansprechpartner
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Rotkreuz-Stellungnahmen zu Asylgesetznovellen 2003, 2005 und 2009:
Asylgesetznovelle 2003
Asylgesetznovelle 2005





