Erste-Hilfe-Spezial - Erste Hilfe Kurse für hörgeschädigte oder sehgeschädigte Menschen
Ziel: Der Kurs hat zum Ziel, den hörgeschädigten bzw. sehgeschädigten Kursteilnehmer mit der Hilfeleistung nach Unfällen oder bei Eintritt plötzlicher Erkrankungen so vertraut zu machen, dass sie selbstständig und eigenverantwortlich Erste Hilfe leisten können. Die Beschäftigung mit verschiedenen Unfallursachen soll zur Unfallverhütung beitragen.
Zielgruppe: Je nach Kursgruppe hörgeschädigte oder sehgeschädigte Menschen (ACHTUNG: Keine gemischten Gruppen!)
Dauer: 16 Unterrichtseinheiten
Inhalt: Standardinhalte des Erste Hilfe Kurses sofern sie auf Grund der jeweiligen Behinderung durchgeführt werden können. Spezielle Adaptionen der Erste Hilfe Maßnahmen sind möglich.
Bestätigung: Die Kursteilnehmer erhalten auf Grund ihrer Anwesenheit bei allen Unterrichtsveranstaltungen eine Kursbestätigung, die vom ÖRK oder ÖJRK ausgestellt wird. Diese Kursbestätigung gilt auch als Nachweis für die erfolgte Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen entsprechend der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung 1997, § 6.
Ziel: Der Kurs hat zum Ziel, den hörgeschädigten bzw. sehgeschädigten Kursteilnehmer mit der Hilfeleistung nach Unfällen oder bei Eintritt plötzlicher Erkrankungen so vertraut zu machen, dass sie selbstständig und eigenverantwortlich Erste Hilfe leisten können. Die Beschäftigung mit verschiedenen Unfallursachen soll zur Unfallverhütung beitragen.
Zielgruppe: Je nach Kursgruppe hörgeschädigte oder sehgeschädigte Menschen (ACHTUNG: Keine gemischten Gruppen!)
Dauer: 16 Unterrichtseinheiten
Inhalt: Standardinhalte des Erste Hilfe Kurses sofern sie auf Grund der jeweiligen Behinderung durchgeführt werden können. Spezielle Adaptionen der Erste Hilfe Maßnahmen sind möglich.
Bestätigung: Die Kursteilnehmer erhalten auf Grund ihrer Anwesenheit bei allen Unterrichtsveranstaltungen eine Kursbestätigung, die vom ÖRK oder ÖJRK ausgestellt wird. Diese Kursbestätigung gilt auch als Nachweis für die erfolgte Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen entsprechend der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung 1997, § 6.
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