Ab 1. Juli: Vertragsloser Zustand mit den Krankenkassen
Ab dem 1. Juli herrscht ein vertragsloser Zustand zwischen dem Roten Kreuz und den Krankenkassen. Alle Transporte müssen dann leider direkt den Patienten in Rechnung gestellt werden. So entstandene Kosten kann man sich von der jeweiligen Krankenkasse rückerstatten lassen! Wie das genau funktioniert sowie alles Weitere zum vertragslosen Zustand erfahren Sie hier.




