Für Firmen
- 155.000 Arbeitsunfälle verzeichnete die AUVA im vergangenen Jahr.
- 155.000 Notfälle, auf die Sie sich und Ihre Mitarbeiter bestmöglich vorbereiten sollte.
- 155.000 Mal kann eine ordnungsgemäße Erstversorgung entscheidend über den Ausgang und Verlauf einer Verletzung oder einer akuten Erkrankung sein – und das will geübt sein.
Für Firmen bietet das Rote Kreuz folgende gemäß Arbeitsstättenverordnung (AStV) vorgeschriebene Ausbildung bzw. Auffrischung für betriebliche Ersthelfer/innen an:
- Ausbildung für betriebliche Ersthelfer/innen (16 Stunden)
- 4-stündige Auffrischung für betriebliche Ersthelfer/innen (gesetzlich vorgeschrieben gemäß § 40 AStV innerhalb von 2 Jahren) oder
- 8-stündige Auffrischung für betriebliche Ersthelfer/innen (gesetzlich vorgeschrieben gemäß § 40 AStV innerhalb von 4 Jahren)
