Spenden absetzen

Spenden an das Rote Kreuz sind absetzbar!

Das Österreichische Rote Kreuz ist gemäß § 4a Z.3 und 4 EStG vom Bundesministerium für Finanzen mit Bescheid für mildtätige, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen und Einrichtungen, die Spenden sammeln begünstigt. Sie können daher Spenden an das Österreichische Rote Kreuz offiziell von der Steuer absetzen.

 

Wie geht man vor:

  1. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!
    Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die vielfältigen Leistungen des Roten Kreuzes. Für Unternehmen ist übrigens auch der Gegenwert von Sachspenden von der Steuer absetzbar.

     

  2. Einzahlungsbelege sammlen
    Sammeln Sie bitte Ihre Einzahlungsbelege wie Zahlscheine, Abbuchungsaufträge, Kontoauszüge mit Überweisungsaufträgen etc.  Bei Barspenden, etwa bei Rotkreuz-Haussammlung, erhalten Sie von uns vor Ort eine Spendenbestätigung. Sollte Ihnen eine Bestätigung für eine Spende der vergangenen Monate fehlen, Kontaktieren Sie uns (+435522/77000 oder service@roteskreuz.at), wir werden uns um eine Ersatzbestätigung bemühen.

     

  3. Im Rahmen Ihres Jahresausgleichs können Sie den Gesamtbetrag Ihrer Spenden laut Belegen als Sonderausgaben geltend machen und zwar in Höhe von bis zu 10 % Ihrer Vorjahreseinkünfte. Sie erhalten so (je nach Ihrer Steuerhöhe) bis zu 50 % Ihrer Spende als Steuergutschrift wieder zurück. Die Höhe Ihrer Vorjahreseinkünfte können Sie Ihrem Lohn- oder Einkommenssteuerbescheid entnehmen. Wenn Sie also z.B. im Vorjahr € 30.000 verdient haben, können Sie bis zu € 3.000,- Spenden geltend machen.

 

 

Information für Firmen

Sie können Sach- und Geldspenden als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

 

Der mögliche Höchstbeitrag beläuft sich auf 10% des Gewinnes des vergangenen Wirtschaftsjahres.

 

 

 

Information für Privatpersonen:

Als Privatperson können Sie Geldspenden an das Rote Kreuz bis zu einem Maximalbetrag von 10 % Ihres Vorjahreseinkommen absetzen.

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