Spenden absetzen
Spenden an das Rote Kreuz sind absetzbar!
Das Österreichische Rote Kreuz ist gemäß § 4a Z.3 und 4 EStG vom Bundesministerium für Finanzen mit Bescheid für mildtätige, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen und Einrichtungen, die Spenden sammeln begünstigt. Sie können daher Spenden an das Österreichische Rote Kreuz offiziell von der Steuer absetzen.
Wie geht man vor:
- Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die vielfältigen Leistungen des Roten Kreuzes. Für Unternehmen ist übrigens auch der Gegenwert von Sachspenden von der Steuer absetzbar. - Einzahlungsbelege sammlen
Sammeln Sie bitte Ihre Einzahlungsbelege wie Zahlscheine, Abbuchungsaufträge, Kontoauszüge mit Überweisungsaufträgen etc. Bei Barspenden, etwa bei Rotkreuz-Haussammlung, erhalten Sie von uns vor Ort eine Spendenbestätigung. Sollte Ihnen eine Bestätigung für eine Spende der vergangenen Monate fehlen, Kontaktieren Sie uns (+435522/77000 oder service@roteskreuz.at), wir werden uns um eine Ersatzbestätigung bemühen. - Im Rahmen Ihres Jahresausgleichs können Sie den Gesamtbetrag Ihrer Spenden laut Belegen als Sonderausgaben geltend machen und zwar in Höhe von bis zu 10 % Ihrer Vorjahreseinkünfte. Sie erhalten so (je nach Ihrer Steuerhöhe) bis zu 50 % Ihrer Spende als Steuergutschrift wieder zurück. Die Höhe Ihrer Vorjahreseinkünfte können Sie Ihrem Lohn- oder Einkommenssteuerbescheid entnehmen. Wenn Sie also z.B. im Vorjahr € 30.000 verdient haben, können Sie bis zu € 3.000,- Spenden geltend machen.
Information für Firmen
Sie können Sach- und Geldspenden als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
Der mögliche Höchstbeitrag beläuft sich auf 10% des Gewinnes des vergangenen Wirtschaftsjahres.
Information für Privatpersonen:
Als Privatperson können Sie Geldspenden an das Rote Kreuz bis zu einem Maximalbetrag von 10 % Ihres Vorjahreseinkommen absetzen.

