Fortbildungen Sanitätshilfe

gem. §50 Sanitätergesetz:

 

SanitäterInnen sind sowohl zur Information über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse, als auch zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten verpflichtet, Fortbildungen zu besuchen.

 

Das Wiener Rote Kreuz bietet Ihnen von 2-stündige Vorträge, den Highlevel Highlights, bis hin zu 20-stündigen Auffrischungsseminare an.

 

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Wie geht das?