Zivildienst-Anmeldung
Zivildienstpflichtige nehmen zur Kenntnis, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung gemäß der Anforderung besteht. Diese kann nur dann seitens der Zivildienstserviceagentur berücksichtigt werden, wenn Erfordernisse des Zivildienstes nicht entgegen stehen.
