Allgemeines:
Die universitäre Weiterbildung kann im Rahmen der ArbeitnehmerInnen Veranlagung ("Steuerausgleich") bei den Werbungskosten geltend gemacht werden.
Qualifzierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)
Für ArbeitsnehmerInnen ab 45 Jahre, Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule, WiedereinsteigerInnen
Kursnebenkosten und zur Deckung des Lebensunterhaltes. Diese Beihilfe können Arbeitslose für arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahmen erhalten, die zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen.
Bildungsförderungsbeitrag (BFB) der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Förderung der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (GdG-KMSfB)