Voraussetzungen & Kriterien

Verantwortungsvoll Blut spenden.

Viele können nur schwer einsehen, warum einerseits dringend zur Blutspende aufgerufen und andererseits nicht jede(r) SpenderIn zugelassen wird. Wenn wir Sie bitten, dieses Mal oder auch für einen bestimmten Zeitraum nicht zu spenden, gibt es dafür einen wichtigen Grund: Aus Ihrer Blutspende werden lebensrettende Medikamente gewonnen, und schon kleinste Krankheitskeime können für einen geschwächten Menschen (EmpfängerIn) tödlich sein. Die Verträglichkeit für eine(n) potenzielle(n) BlutempfängerIn muss gewährleistet sein. Sicherheit für SpenderIn und EmpfängerIn ist unser oberstes Gebot. Jede Blutspende durchläuft eine Reihe von Sicherheitstests. Aber vor allem beginnt die Sicherheit bei dem/der SpenderIn. Wer verantwortungsvoll Blut spendet, unterstützt unsere Bemühungen. Würden Sie Ihr Blut auch Ihrem eigenen Kind ohne Bedenken spenden? Dann sind Sie als SpenderIn richtig.


Wir haben für Sie die wichtigsten Spendekriterien - basierend auf dem Blutsicherheitsgesetz bzw. den Kriterien in der Blutspendeverordnung - zusammengestellt:

 

Akupunktur: ohne Einmalnadeln und nicht von einem/r Arzt/Ärztin durchgeführt: 4 Monate aussetzen.

Allergien: Ausschluss während der Akutphase; bei Durchführung einer Desensibilisierung Ausschluss für 72 Stunden nach erfolgter Injektionstherapie.

Alter: Blut spenden können alle gesunden Frauen und Männer ab dem Alter von 18 Jahren. Wer noch nie Blut gespendet hat, sollte nicht älter als 60 Jahre sein.

Antibiotika: 4 Wochen nach Ende der Einnahme.

Auslandsaufenthalt: siehe Übersicht Tropen- bzw. Malariagebiete. Malaria: zeitlich begrenzter Ausschluss mit oder ohne Malariaprophylaxe für 6 Monate. Aufenthalt in anderen Endemiegebieten (Cholera, Typhus, Pest ...): Ausschluss für 6 Monate nach dem Heimkehren.


Großbritannien: Personen, die sich zwischen 1980 und 1996 insgesamt mehr als 6 Monate in Großbritannien aufgehalten haben bzw. sich dort einer Operation oder Transfusion unterzogehen haben, unterliegen einem permanenten Ausschluss.

Blutkomponenten oder -transfusion: 6 Monate nach Erhalt.

Cholesterin und/oder Triglyceride > 300 mg: Ausschluss.

Diabetes:

  • Typ 1: insulinpflichtig oder mit Tabletten eingestellt: Ausschluss.
  • Typ 2: nur mit Diät und regelmäßiger Kontrolle: spendetauglich.



Durchfall: nach Ereignis 4 Wochen.

Endoskopie: nach dem Ereignis 4 Monate.

Epilepsie: permanenter Ausschluss.

Fieberblase: ab dem Zeitpunkt des Auftretens der Fieberblase 10 Tage aussetzen.

Frakturen: bei unkomplizierten Frakturen Ausschluss, solange ein Gips getragen wird und eine Woche nach der Abnahme.

 

Gewicht: Blutspender müssen mindestens 50 kg Körpergewicht und einen Body-Mass-Index von mindestens 19, d. nicht mehr als 10 % Untergewicht haben, um Blut spenden zu dürfen.

Häufigkeit: Frauen und Männer können alle acht Wochen, Frauen vier- bis fünfmal jährlich, Männer sechsmal innerhalb von 365 Tagen Blut spenden.

HIV-Infektion: permanenter Ausschluss.

Einmaliges HIV-Risiko-Verhalten: nach dem Ereignis 4 Monate.

Hepatitis: Personen, die Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-positiv sind oder waren, bzw. Personen mit infektiöser Hepatitis unklarer Genese (bei Verdacht) unterliegen einem permanenten Ausschluss.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: z. B. Koronare Herzkrankheit, nach Infarkt: Ausschluss.

 

Homosexuelle Männer: Männer, die Sex mit Männern hatten, werden von der Blutspende aufgrund eines signifikant höheren HIV-Infektionsrisikos ausgeschlossen. Grund dieses Ausschlusses ist das verbleibende Restrisiko bei der Diagnostik, das trotz modernster PCR-Testung nicht ausgeschlossen werden kann. Somit werden selbst homosexuelle Männer, die geschützten Verkehr praktizieren, von der Blutspende ausgeschlossen, weil das Kondom keinen 100%igen Schutz vor Ansteckung bietet.


Hypertonie (Bluthochdruck):

  • gut eingestellt, trotz Medikamentation: spendetauglich
  • trotz Therapie oder unbehandelt bei Werten > 180/100: Ausschluss



Impfungen: siehe Übersicht Wartezeiten nach Impfungen.

Malaria: Personen, die an Malaria erkrankt waren oder sind oder in einem Malariagebiet geboren oder aufgewachsen sind bzw. sich länger als drei Jahre aufgehalten haben, unterliegen einem permanenten Ausschluss (siehe auch Auslandsaufenthalte)

Kontakt zu sonstigen Infektionskrankheiten: (z. B. Kinderkrankheiten, Lungenentzündung, Grippe): entweder für die Dauer der Inkubationszeit oder bei Unbekanntheit der Krankheit 4 Wochen nach Exposition.

Krebsleiden Zustand nach bösartiger, oberflächlicher Haut- oder Schleimhautveränderung (z.B. Basaliom oder Carcinoma in situ: Gebärmutterhals/PAP IV) und erfolgreicher Behandlung: spendetauglich (bitte Befund mitbringen!).

Krebsleiden (maligne Erkrankungen): permanenter Ausschluss.

Medikamente: siehe Übersicht Medikamentenausschluss. Ausschlaggebend für den Ausschluss ist der Grund der Medikamenteneinnahme. Er kann einen permanenten oder zeitlich begrenzten Ausschluss bedeuten.

Neurodermitis: permanenter Ausschluss bei schwerer Form, hohem IGE-Spiegel.

Operationen:

  • Große Operationen: 4 Monate aussetzen. Aber: Bei Komplikationen, langer Heilungsdauer, multiplen Knochenbrüchen, großflächigen Verbrennungen,
    großem Blutverlust bzw. erhaltenen Bluttransfusionen beträgt die Karenzfrist 6 Monate bzw. entscheidet der Arzt.
  • Kleine Operationen (kein Blutverlust, Spitalsaufenthalt weniger als eine Woche, keine Sepsis, komplikationslos) bzw. zahnärztliche Eingriffe: 4 Wochen aussetzen.
  • kleine Operation im Hautbereich, Nähte bereits entfernt: mindestens 1 Woche aussetzen


Piercing, Ohrlochstechen:
wenn außerhalb medizinischer Einrichtungen erfolgt: 4 Monate aussetzen.

Stillzeit: Auschluss während der Stillperiode.

Schwangerschaft: während und nach Beendigung der Schwangerschaft: 6 Monate aussetzen.

Suchtgiftmissbrauch: permanenter Ausschluss.

Tätowierung: 4 Monate aussetzen.

Verkühlung:

  • leichter Infekt (Temperatur < 38 °C, keine starke Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, keine Medikamente oder maximal schwach wirksame Analgetika oder Homöopatika, Dauer < 1 Woche): 2 Wochen.
  • hoch fieberhafter Infekt (Temperatur > 38 °C, stark beeinträchtigter Allgemeinzustand, Bedarf an stark wirksamen Analgetika oder Antibiotika): 4 Wochen.



Zahnbehandlung: je nach Schwere des Eingriffs 48 Stunden bis 4 Wochen aussetzen.

Zeckenbiss:

  • Zeckenbiss ohne FSME-Impfung: 4 Wochen Spendekarenz
  • Zeckenbiss mit FSME-Impfung und ohne Hautrötung um die Bissstelle: 2 Wochen Spendekarenz
  • Zeckenbiss mit FSME-Impfung und Hautrötung um die Bissstelle: Abklärung durch den Arzt
  • Bei Borreliose: 2 Jahre  Spendekarenz
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Wichtige Information:

Nebenstehende Informationen dienen als Vorabinformation: Zum Schutz von BlutspenderInnen und EmpfängerInnen. Diese Übersicht ersetzt in keinem Fall das Gespräch mit dem/der Arzt/Ärztin. Ausführliche Informationen zur Blutspende erhalten Sie auch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 190 190.