Ausschließlich dem Generalsekretariat obliegt die Vertretung gegenüber dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften, gegenüber anderen nationalen Rotkreuz-Gesellschaften, anderen Organisationen sowie die Vertretung gegenüber Bundesbehörden und überregionalen österreichischen Organisationen. Es koordiniert die Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen, die den Bereich eines Landesverbandes überschreiten oder überhaupt außerhalb des Bundesgebietes auftreten.