Notruf 144
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Zuckerkrankheit

Das Wichtigste: Verabreichen Sie etwas Zuckerhaltiges zu trinken oder zu essen – rufen Sie 144

Eine Wanderin muss ich wegen Unterzuckerung auf eine Bank setzen.
Zuckerkrankheit: Wenn sich eine Diabetikerin unwohl fühlt oder eigenartig verhält, gehen Sie von einem Notfall aus.

Was bedeutet es, zuckerkrank zu sein?

Die häufig vorkommende Stoffwechselstörung Diabetes mellitus bezeichnet man allgemein auch als Zuckerkrankheit. Dabei handelt es sich um eine Störung des Insulinhaushalts: Das Hormon Insulin ist ein körpereigenes Produkt, das für den Abbau des Blutzuckers benötigt wird. Die Insulinproduktion bzw. -verarbeitung ist bei Diabetiker:innen jedoch gestört, dadurch kommt es zu Blutzuckerentgleisungen. Bei Zuckerkranken kann sowohl ein zu hoher als auch ein zu niedriger Blutzuckerspiegel zu schweren Bewusstseinsstörungen führen. Ein:e Ersthelfer:in wird häufiger mit der Unterzuckerung konfrontiert sein. Meist wird der/die Ersthelfer:in im eigenen Familien- bzw. Freundeskreis oder am Arbeitsplatz bzw. in der Schule diesem Notfall begegnen.


Wie erkenne ich eine Unterzuckerung?

Die Unterscheidung einer akuten Über- oder Unterzuckerung ist für den/die Ersthelfer:in kaum möglich und nicht relevant. Der/die Ersthelfer:in soll grundsätzlich immer von einer Unterzuckerung ausgehen. Müdigkeit, Gereiztheit, Schwäche, Desorientierung etc. können Anzeichen für eine Unterzuckerung sein.

Grundsätzlich gilt für den/die Ersthelfer:in: Wenn sich ein:e Diabetiker:in unwohl fühlt, verwirrt erscheint oder eigenartig verhält, ist immer von einer Unterzuckerung auszugehen.


Wie leiste ich Erste Hilfe?

  • Wenn die erkrankte Person gut ansprechbar ist, sollte ihr im Sitzen sofort etwas Zuckerhaltiges zu trinken oder zu essen verabreicht werden (z.B. Fruchtsäfte, Honig, Traubenzucker oder Bananen).
  • Notruf 144 ist zu verständigen.
  • Lagerung erhöhte Beine: Die erkrankte Person soll nach der Einnahme von etwas Zuckerhaltigem eine Position mit erhöhten Beinen einnehmen.
  • Weitere Basismaßnahmen durchführen.

Sollte der/die Diabetiker:in nicht mehr reagieren und weiterhin normal atmen, so ist er/sie in die stabile Seitenlage zu bringen.

Steht der zuckerkranken Person ein Blutzuckermessgerät zur Verfügung, kann der/die Ersthelfer:in den erkrankten Menschen bei der Messung unterstützen. Eingeschulte Angehörige bzw. unterwiesene Ersthelfer:innen (z.B. Lehrer:innen) dürfen die Blutzuckermessung auch selbst durchführen (Stich in den Finger).

Manche Diabetiker:innen haben auch einen Sensor am Oberarm und können so ihre aktuellen Blutzuckerwerte von einem Lesegerät bzw. dem eigenen Smartphone ablesen.