
Akuthilfefonds
„Österreich hilft Österreich“ (ÖHÖ)
Der Akuthilfefonds „Österreich hilft Österreich“ (ÖHÖ) unterstützt Personen, die von Extremwetterereignissen in ganz Österreich betroffen sind und deren Haus oder Wohnung (Wohnraum) infolgedessen zerstört oder beschädigt worden ist. Ziel ist es, bis zum Einsetzen der ersten Zahlungen der Landesregierung und der Versicherung den täglichen Bedarf zu sichern und schnelle Hilfe zu ermöglichen. Dazu zählt der Ankauf dringend benötigter Haushaltsgeräte.
Unterstützungshöhe
Betroffene in Niederösterreich können ab sofort für Schäden, die zwischen dem 30.6.2025 und 31. August 2025 entstehen mit Hilfe des Roten Kreuzes um eine Überbrückungshilfe von maximal 2100 Euro des „Österreich hilft Österreich“ Akuthilfefonds ansuchen. Die Höhe der Überbrückungshilfe ist abhängig von den betroffenen Gebäudebereichen, gestaffelt nach Keller, Wohnbereich und Elektrogeräten.
Anspruchsvoraussetzung | Freigabe der Gelder
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Wohnraum (Hauptwohnsitz) durch ein punktuelles Extremwetterereignis beschädigt wurde. Zweitwohnsitze und betriebliche Einrichtungen werden NICHT unterstützt.
- Pro Haushalt (Hauptwohnsitz) ist nur ein "Antrag auf Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds – Österreich hilft Österreich " zulässig.
- Bitte nehmen Sie unter Tel. 059 144 8280 + Ihre PLZ Kontakt auf, um die Abgabemöglichkeit für Ihren Antrag zu erfahren.
- Bringen Sie einen Nachweis des Schadens (Versicherungsmeldung, Fotos, Bestätigung der Schadenskommission,…) und die unterschriebene Datenschutzvereinbarung mit.
- Unsere Mitarbeiter:innen ermitteln die Antragssumme, bestätigen den Schaden und leiten das Antragsformular zur Auszahlung weiter. Die aktuellen Antragssummen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
- Das Geld wird binnen weniger Tage von der Caritas der ED Wien auf das angegebene Konto angewiesen.
Kontakt
E-Mail: ahf@n.roteskreuz.at
Telefon: 059 144 8280 + Ihre PLZ