Das Sanitäter:innen-Gesetz stammt aus dem Jahr 2002. Seitdem hat es keine grundlegende Anpassung mehr gegeben – obwohl sich im Gesundheitswesen enorm viel verändert hat.
Telemedizin, digitale Beratung, neue Abläufe in Krankenhäusern und steigende Einsatzzahlen gehören heute zu unserem Alltag. Gleichzeitig wird die Bevölkerung älter – und damit auch der medizinische Versorgungsbedarf größer und komplexer.
Deshalb setzt sich das Rote Kreuz für eine Novelle des Gesetzes ein.
Mehr Rechtssicherheit im Einsatz
Ein Punkt betrifft unsere rechtliche Situation im Dienst: Derzeit besteht klare Rechtssicherheit vor allem dann, wenn Patient:innen ins Krankenhaus transportiert werden.
Moderne Versorgung bedeutet jedoch immer öfter, Menschen vor Ort einzuschätzen und nicht zwingend ins Spital zu bringen. Dafür braucht es klare gesetzliche Regeln. Unser Ziel ist es, dass gute medizinische Entscheidungen auch rechtlich abgesichert sind.
Spitäler entlasten – sinnvoll steuern
Ein weiteres Thema ist die Entlastung der Spitalsambulanzen.
Ein Pilotprojekt zeigt: Ein Teil der Patient:innen, die ins Krankenhaus gebracht werden, bräuchte dort möglicherweise keine unmittelbare Behandlung.
Mit einem strukturierten Einschätzungssystem werden Patient:innen in Dringlichkeitsstufen eingeteilt – von „keine akute medizinische Notwendigkeit“ bis „sofortiger Transport erforderlich“. Solche Modelle können helfen, Ressourcen gezielter einzusetzen.
Damit das gut funktioniert, braucht es aber eine passende gesetzliche Grundlage.
Ausbildung weiterentwickeln
Ein wichtiger Punkt der geplanten Reform ist die Ausbildung im Rettungsdienst. Sie soll klar aufgebaut und stark praxisorientiert sein – in vier Stufen:
1. Sanitäts- bzw. Rettungshelfer:innen
Das ist die Einstiegsstufe. Diese Kolleg:innen unterstützen bei Einsätzen, zum Beispiel bei Krankentransporten. Sie arbeiten im Team und helfen bei der Durchführung.
2. Rettungssanitäter:innen
Sie sind bei Sanitätseinsätzen verantwortlich – etwa im Krankentransport – und führen diese selbstständig durch.
3. Notfallsanitäter:innen
Hier soll die Ausbildung bewusst gründlich und mit viel Praxis erfolgen – nicht schnell, sondern fundiert.
Notfallsanitäter:innen sollen Patient:innen eigenständig notfallmedizinisch versorgen. Das kann zum Beispiel auch das Legen eines Venenzugangs umfassen. Bei akuter Lebensgefahr arbeiten sie eng mit Notärzt:innen zusammen.
4. Zusätzliche Spezialisierungen
In einer vierten Stufe können Notfallsanitäter:innen zusätzliche Module absolvieren – zum Beispiel in den Bereichen First Responder, Pistenrettung, Hochinfektionstransporte, Hygienesanität, Lehre oder Forschung.
Wichtig ist: Die Ausbildung soll keine akademische Ausbildung werden, sondern praxisnah und „on the job“ stattfinden. Erfahrung im Einsatz und Training – auch in Krankenhäusern – stehen im Mittelpunkt.
Diskutiert wird außerdem die Einführung von ECTS-Punkten. Das würde Wechsel zwischen Gesundheitsberufen erleichtern.
Derzeit gibt es außerdem keinen gesetzlichen Berufsschutz für Sanitäter:innen – auch hier sehen wir Anpassungsbedarf.
Freiwilligkeit bleibt zentral
Besonders wichtig ist uns dabei: Unser System lebt von der Freiwilligkeit. Auch künftig muss es möglich sein, Ausbildungen gut berufsbegleitend zu absolvieren und die Tätigkeit freiwillig auszuüben.
Eine Reform darf das Ehrenamt nicht erschweren – sondern soll Qualität sichern und gleichzeitig unsere gewachsene Struktur stärken. Ganz im Sinne unseres Grundsatzes der Freiwilligkeit.
Blick nach vorne
Die Novelle des Sanitäter:innen-Gesetzes ist im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen. Betroffen wären österreichweit rund 60.000 Mitarbeitende im Rettungs- und Sanitätswesen – viele davon freiwillig engagiert. Bei uns in Kärnten beträfe das immerhin xxxxx Kolleginnen und Kollegen im Rettungsdienst.
Für uns steht im Mittelpunkt:
Eine moderne gesetzliche Grundlage soll unsere Arbeit absichern, Qualität stärken und das Rettungssystem langfristig zukunftsfit machen. Wir werden euch über die weiteren Entwicklungen selbstverständlich am Laufenden halten.