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Künstliche Intelligenz im Roten Kreuz: klar geregelt, verantwortungsvoll genutzt

Die Digitalisierung und mit ihr die Künstliche Intelligenz (KI) prägen zunehmend unseren Arbeitsalltag – auch im Österreichischen Roten Kreuz. Richtig eingesetzt, kann KI dabei helfen, Abläufe zu erleichtern, Zeit zu sparen und bei Analysen oder kreativen Aufgaben zu unterstützen. Gleichzeitig erfordert ihr Einsatz besondere Sorgfalt, klare Regeln und ein gemeinsames Verständnis.

Unsere Vorschriften: Orientierung, Sicherheit und Qualität im Roten Kreuz

Das Österreichische Rote Kreuz steht für Verlässlichkeit, Qualität und verantwortungsvolles Handeln. Eine zentrale Grundlage dafür bilden unsere Vorschriften und Richtlinien, die allen Mitarbeiter:innen – haupt- wie ehrenamtlich – klare Orientierung geben.

Auf www.roteskreuz.at/vorschriften sind alle aktuell gültigen Regelungen zentral abrufbar. Sie schaffen österreichweit einheitliche Standards, regeln Zuständigkeiten und sorgen für Rechtssicherheit – auch im Umgang mit neuen Technologien

Neue Richtlinie zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz

Mit der fortschreitenden Digitalisierung gewinnt auch Künstliche Intelligenz (KI) im Arbeitsalltag zunehmend an Bedeutung. KI-Anwendungen bieten viele Chancen: Sie können Arbeitsprozesse erleichtern, Zeit sparen, bei Analysen unterstützen oder kreative Tätigkeiten ergänzen. Gleichzeitig bringt ihr Einsatz aber auch neue Herausforderungen und Risiken mit sich – insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Transparenz, Verantwortung und ethische Fragestellungen.

Um Chancen zu nutzen und Risiken bewusst zu steuern, wurde im November 2025 die „Richtlinie zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Österreichischen Roten Kreuz“ beschlossen (Version 1.1, Dezember 2025).

Diese Richtlinie gilt österreichweit für alle beruflichen und freiwilligen Mitarbeiter:innen sowie für alle Teilorganisationen des ÖRK und ist als verbindliche Weisung zu verstehen. Ziel ist eine sinnvolle, verantwortungsvolle und rechtskonforme Nutzung von KI, im Einklang mit unseren humanitären Grundwerten.

Was regelt die KI-Richtlinie konkret?

Die Richtlinie definiert unter anderem:

  • klare Voraussetzungen für die Nutzung von KI,
  • eine Einstufung von KI-Anwendungen (verboten, eingeschränkt oder freigegeben),
  • das Prinzip „Human in the Loop“ – die Verantwortung bleibt immer beim Menschen,
  • Vorgaben zu Datenschutz, Urheberrecht, Transparenz und Kennzeichnung,
  • sowie Ansprechstellen und Unterstützungsangebote (z. B. das KI-Board).

Besonders wichtig: Die Verantwortung für Entscheidungen und Inhalte bleibt immer beim Menschen. KI kann unterstützen – sie ersetzt jedoch keine fachliche, rechtliche oder ethische Bewertung.

 

KI-Basiskurs: Voraussetzung für die dienstliche Nutzung

Ein zentraler Punkt der KI-Richtlinie ist die verpflichtende Schulung:

Der österreichweit ausgerollte und von den Landesgeschäftsleitungen freigegebene Kurs

„Künstliche Intelligenz – Basiswissen“ ist Voraussetzung dafür, freigegebene KI-Anwendungen dienstlich nutzen zu dürfen.

Link zur Lernplattform: Kurs: Schulung Künstliche Intelligenz - Basiswissen | ÖRK Lernplattform

Der Kurs vermittelt kompakt und verständlich:

  • was KI ist und wie sie funktioniert,
  • welche Chancen und Grenzen es im Roten Kreuz gibt,
  • welche Regeln und Verantwortlichkeiten gelten.

Unser gemeinsamer Auftrag

Die neue KI-Richtlinie ist ein weiterer Schritt, um Innovation und Verantwortung im Roten Kreuz miteinander zu verbinden. Sie schafft Sicherheit im Umgang mit neuen Technologien und hilft dabei, Chancen gezielt zu nutzen, ohne Risiken einzugehen.

Wir laden alle Mitarbeiter:innen herzlich ein, sich mit der Richtlinie vertraut zu machen und bei Fragen oder Unsicherheiten aktiv die vorgesehenen Anlaufstellen zu nutzen. Die aktuelle Fassung der KI-Richtlinie sowie alle weiteren geltenden Vorschriften finden sich wie gewohnt unter www.roteskreuz.at/vorschriften

Foto: ÖRK / KI generierter Inhalt

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