Unsere Ombudsstelle im Roten Kreuz Kärnten – ein Ansprechpartner, wenn Fragen offenbleiben
Im Roten Kreuz stehen wir jeden Tag für Menschlichkeit, Kompetenz und Verantwortung. Gleichzeitig kann es Situationen geben, in denen man unsicher ist: Passt ein Verhalten zu unseren Grundsätzen? Gibt es einen Interessenskonflikt? Oder stellt sich eine Frage zu unseren internen Richtlinien oder gesetzlichen Vorgaben?
Für genau solche Fälle gibt es unsere Ombudsstelle. Sie ist eine neutrale, unabhängige Anlaufstelle, an die sich alle Mitarbeiter:innen des Roten Kreuzes Kärnten wenden können – vertraulich, weisungsfrei und auf Wunsch auch anonym.
Die Ombudsstelle unterstützt dabei, frühzeitig Rat einzuholen, Unsicherheiten zu klären und mögliche Probleme gemeinsam einzuordnen. Denn oft lassen sich schwierige Situationen vermeiden, wenn man rechtzeitig darüber spricht. Damit stärkt die Ombudsstelle nicht nur die Einhaltung unserer Compliance-Richtlinien, sondern auch eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Ombudsmann im Roten Kreuz Kärnten ist:
Mag. Manfred Herrnhofer
📧 manfred.herrnhofer@justiz.gv.at |📞 0676 898 937 003
Scheu dich nicht, dieses Angebot zu nutzen – die Ombudsstelle ist für dich da, wenn du Unterstützung brauchst oder einfach eine unabhängige Einschätzung suchst.
FAQs – Ombudsstelle im Roten Kreuz Kärnten
Wofür gibt es die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle ist da, wenn du unsicher bist, ob ein Verhalten, eine Entscheidung oder eine Situation mit unseren Grundsätzen, dem Leitbild oder den geltenden Richtlinien vereinbar ist.
Wann kann ich mich an die Ombudsstelle wenden?
Bei Interessenskonflikten, Zweifelsfällen, möglichen Verstößen gegen Gesetze oder interne Richtlinien – oder einfach dann, wenn du nicht weißt, an wen du dich wenden sollst.
Wer kann die Ombudsstelle kontaktieren?
Alle Mitarbeiter:innen des Roten Kreuzes Kärnten – haupt- wie ehrenamtlich.
Ist die Kontaktaufnahme vertraulich?
Ja. Die Beratung erfolgt vertraulich, unabhängig und weisungsfrei. Auf Wunsch ist auch eine anonyme Kontaktaufnahme möglich.
Was passiert nach einer Kontaktaufnahme?
Der Ombudsmann berät dich und hilft bei der Einordnung der Situation. Falls notwendig, werden – in Abstimmung mit der Geschäftsleitung – weitere Schritte gesetzt.